Neues Sexualstrafrecht

Höchststrafen für Sexualverbrecher sollen auf 15 Jahre erhöht werden. Aus Geldstrafen werden Haftstrafen

BERLIN ap/taz ■ Sexualverbrechern drohen härtere Strafen. Ein entsprechender rot-grüner Gesetzentwurf wird heute erstmals im Bundestag beraten. Die Verabschiedung ist noch vor der Sommerpause vorgesehen.

Der Entwurf ersetzt Geld- durch Haftstrafen für Kindesmissbrauch und hebt die Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre an. Neu: Strafen drohen auch, wenn Zeugen nichts gegen den Missbrauch tun. Personen mit beruflicher Schweigepflicht sowie Berater sind davon ausgenommen.

Der Grundtatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern bleibt ein „Vergehen“ mit Strafen von sechs Monaten bis zehn Jahren. Es gibt künftig jedoch keine minderschweren Fälle mehr, die mit einer Geldstrafe geahndet werden könnten. Neu eingeführt wurden besonders schwere Fälle, die als Verbrechen gelten mit Haftstrafen zwischen einem Jahr und 15 Jahren.

Der sexuelle Missbrauch von hilflosen Menschen wird dem Kindesmissbrauch strafrechtlich gleichgestellt. Bei sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen oder Gefangenen wird die heute mögliche Geldstrafe durch Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren ersetzt. Neu eingeführt werden Straftatbestände ohne Körperkontakt. Wer etwa ein Kind via Internet zum sexuellen Missbrauch anbietet, muss mit drei Monaten bis fünf Jahren Gefängnis rechnen. Zur Prävention wird der Einsatz der DNA-Analyse erweitert.

Das verschärfte Strafgesetz ist Teil eines Aktionsplans der Regierung. Vorgesehen sind mehr Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, Beratungsangebote für Kinder und Eltern, aber auch Maßnahmen gegen Sextourismus. Insgesamt will das Familienministerium dafür in diesem Jahr 2 Millionen Euro ausgeben. Finanziert werden unter anderem ein kostenloses Kindertelefon ([08 00] 1 11 03 33) sowie ein kostenloses Elterntelefon ([08 00]1 11 05 50). UH