: Bürgerentscheid möglich
Bezirk Nord muss Begehren gegen Wagenplätze zulassen
Der Bürgerentscheid gegen neue Bauwagenplätze im Bezirk Nord darf stattfinden. Mit dieser Entscheidung hat das Hamburgische Oberverwaltungsgericht den Vertrauensleuten des Bürgerbegehrens im Berufungsverfahren Recht gegeben. Der Bezirk will gegen das Urteil nicht vorgegehen, doch könnte ein im Sinne der Initiative erfolgreicher Bürgerentscheid im Nachhinein vom Bezirksamt kassiert werden.
Das Bürgerbegehren hatte die nötigen Unterstützer-Unterschriften erreicht und war am 3. März 2000 für zustande gekommen erklärt worden. Danach erklärte das Bezirksamt das Begehren für unzulässig. Begründung: Ein erfolgreicher Bürgerentscheid, der neue Bauwagenplätze grundsätzlich unmöglich machte, wäre für das Bezirksamt so verbindlich wie ein Beschluss der Bezirksversammlung. Das hätte zur Folge, dass das Bezirksamt das Wohnwagengesetz nicht mehr anwenden könnte, weil ihm kein Ermessensspielraum bei der Zulassung eines neuen Bauwagenplatzes übrig bliebe. Der Bezirk hätte ein Landesgesetz ausgehebelt.
Ob das zutrifft, entschied das Gericht jedoch nicht. Stattdessen stellte es fest, dass der Bezirk eine derartige Prüfung erst später – nach dem Bürgerentscheid – vornehmen darf. Auch die Beschlüsse der Bezirksversammlung würden erst im Nachhinein darauf überprüft, ob sie nach Paragraph 17 des Bezirksverwaltungsgesetzes mit Landesrecht kollidieren. knö