: was heißt was
Instrumente der Arbeitsmarktpolitik
ABM – Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Arbeit im Rahmen von ABM muss laut Gesetz „zusätzlich“ und „im öffentlichen Interesse“ sein. Eine ABM dauert in der Regel zwölf Monate, das Arbeitsamt zahlt das Gros des Entgelts, das Land bezahlt den Rest. Die Vergütung beträgt 80 Prozent des tariflichen oder ortsüblichen Entgelts. Beispiele: Jugendliche bauen beim Beschäftigungsträger BRAS Hochebenen in Kindertagesheimen. In Bremen gibt es derzeit rund 960 ABM-Stellen.
SAM – Strukturanpassungsmaßnahmen. SAM sollten vor allem den Menschen im strukturschwachen Osten helfen. Die Maßnahmen dürfen im Westen nur in den Bereichen Erhaltung/Verbesserung der Umwelt, soziale Dienste und Jugendhilfe stattfinden. Eine SAM dauert in der Regel drei Jahre, das Arbeitsamt zahlt pro SAM-Nase maximal 1.075 Euro pro Monat. Beispiel: In den Quartierserviceprojekten wird die Stadt sauber gehalten. In den privaten Bremer Krabbelgruppen werden die Zweitkräfte über SAM finanziert. Zurzeit laufen etwa 270 SAM in Bremen.
BSHG 19 – Hilfe zur Arbeit nach Paragraf 19 des Bundessozialhilfegesetzbuchs, ein Programm für SozialhilfeempfängerInnen: Hier zahlt nicht das Arbeitsamt, sondern die Bremer Arbeit GmbH im Auftrag des Sozialamts. BSHG-19-Förderungen dauern ein Jahr und werden wie ABM vergütet. Vorteil für die Kommunen: Nach einem Jahr sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ist für diesen Menschen wieder das Arbeitsamt zuständig. BSHG-19-Stellen können in Betrieben oder Vereinen, Trägern, Projekten geschaffen werden. Beispiel: Beim Beschäftigungsträger „Quirl“ betreiben ehemalige SozialhilfeempfängerInnen eine hauswirtschaftliche Dienstleistungsagentur. In Bremen gibt es etwa 1.400 BSHG-Stellen.
EGZ – Eingliederungszuschüsse. Das Arbeitsamt zahlt Zuschüsse für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmern als „Ausgleich von Minderleistungen“. Dazu zählen Langzeitarbeitslose, Menschen mit Behinderungen oder Menschen über 50. Das Amt zahlt einen Teil des Arbeitsentgelts für einen bestimmten Zeitraum. Das Teilprogramm EGZ für Ältere, das in Bremen sehr beliebt war, da Initiativen (etwa 160 Plätze) Arbeitnehmer für bis zu fünf Jahre umsonst erhalten haben, wurde drastisch reduziert.
Vermittlungsgutscheine – Arbeitslose bekommen auf Wunsch einen solchen Gutschein vom Arbeitsamt. Einzureichen ist er bei einer privaten Arbeitsvermittlung – das Arbeitsamt übernimmt nämlich per Gutschein (in Höhe von 1.500 bis 2.500 Euro) die Kosten der Vermittler. In Bremen wurden seit ihrer Einführung im April 2002 zwar über 1.000 Gutscheine angefordert, aber gerade mal 76 Stück eingelöst.
PSA – Personal-Service-Agenturen. Das sind dem Arbeitsamt angegliederte Zeitarbeitsfirmen. In Bremen gibt es noch keine PSA, die ersten sollen bis zum Sommer entstehen. Die PSA gelten als Herzstück der Hartz-Gesetze. sgi