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Archiv-Artikel

Steuerbefreiung für Scientology

BONN dpa ■ Die umstrittene Scientology-Organisation hat in Deutschland erstmals eine Steuerbefreiung erhalten. Der Bescheid erging vom Bundesamt für Finanzen, wie die Scientology-Kirche Deutschland e.V. gestern berichtete und das Amt bestätigte. Die Steuerbefreiung für 1994 bis 2005 betrifft Lizenzgebühren für so genannte Informations- und Ausbildungsfilme. Bisher musste Scientology 25 Prozent der Gebühren abführen, die sie nun zurückfordern kann. Die Steuerbefreiung folgt einem deutschen Urteil und basiert auf dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, die Scientology als gemeinnützige religiöse Körperschaft anerkennen. Eine Anerkennung der Scientology als Religionsgemeinschaft in Deutschland ist damit nicht verbunden. In allen Bundesländern außer Schleswig-Holstein beobachtet der Verfassungsschutz die angebliche Kirche, die vor allem auf dem Psycho- und Immobilienmarkt aktiv ist.