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Archiv-Artikel

WSK

Das ist ihr gutes Menschenrecht. Wobei sich WSK auffächert in die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte, also beispielsweise das Recht auf Nahrung, Bildung oder angemessenes Wohnen. Formuliert wurde das bereits 1948 in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ der UNO. In einer bis 9. Dezember dauernden Vortragsreihe im Institut für Menschenrechte will man mit dem Vorurteil aufräumen, dass die WSK-Rechte weniger klar konturiert seien als etwa die bürgerlichen Menschenrechte. Am morgigen Dienstag spricht Henny Engel vom Deutschen Frauenrat über „Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte von Frauen in Deutschland“, 18 Uhr. Zimmerstraße 26–27. www.institut-fuer-menschenrechte.de