Null Punkte: Game over

Keine Gnade für Faule. Laut Verwaltungsgerichtsurteil gibt’s mit einer Sechs im Sport keine Zulassung zum Abi

Notorische Turnbeutelvergesser können ihr Abi abschreiben – oder müssen die Klasse wiederholen. Das Berliner Verwaltungsgericht bestätigte gestern, dass Gymnasiasten mit einer Sechs – null Punkten – im Sportunterricht nicht zur schriftlichen Abiturprüfung antreten dürfen. Damit wiesen die Richter den Eilantrag eines Schülers ab, der im dritten Semester der gymnasialen Oberstufe im Sport nicht punkten konnte und seine Zulassung zur Abiprüfung erzwingen wollte. Er muss die Klasse jetzt wiederholen. Die Regelung, dass die Zulassung zum Abitur vom Erreichen eines einzigen Punktes (Note fünf minus) in den Sportgrundkursen abhängt, sei rechtlich nicht zu beanstanden und auch nicht unverhältnismäßig, urteilten die Richter. Die Leibeserziehung bilde einen wesentlichen Teil der Gesamterziehung und diene zugleich der körperlichen Gesunderhaltung. AP