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Archiv-Artikel

Das kommt jetzt auf uns zu

Steuern und Abgaben 2003: Privathaushalte müssen tiefer in die Tasche greifen. Zum Januar 2003 sind zahlreiche Neuregelungen in Kraft getreten. Klarstellungen zur Eigenheimzulage, zu Wertpapieren und Immobilien kommen im Frühjahr

Zahlreiche Änderungen kommen im Jahre 2003 auf die Privathaushalte zu. Neben den Neuerungen zum Jahresanfang 2003 hat die Bundesregierung nun auch die ersten Arbeitsmarktreformen auf den Weg gebracht. Am 1. April werden die Hartz-Vorschläge zur Ich-AG und die 400-Euro-Jobs in die Praxis umgesetzt. Weitere Klarstellungen zur Eigenheimzulage, zur Besteuerung von Wertpapieren und Immobilien sind im Frühjahr zu erwarten. Auch das Bankgeheimnis steht auf dem Prüfstand.

Sozialabgaben

Der Beitragssatz für die Rentenversicherung wurde auf 19,5 Prozent angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt jetzt jährlich 61.200 Euro (West) und 51.000 Euro (Ost). Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze bei 41.400 Euro (West und Ost). Da auch die Beitragssätze in der Krankenversicherung gestiegen sind, zahlen viele Haushalte in diesem Jahr mehr Geld in die sozialen Sicherungssysteme ein.

Grundsicherung

Neu ist ein Anspruch auf Grundsicherung. Personen, die älter als 65 Jahre oder volljährig und aus medizinischer Sicht voll erwerbsgemindert sind, haben Anspruch auf eine Regelaltersrente. Die Höhe entspricht in etwa dem Regelsatz für Sozialhilfeempfänger. Eltern und Kinder werden aber nicht zur Unterhaltspflicht herangezogen. Es sei denn, deren Jahreseinkommen liegt über 100.000 Euro. Nach dem Willen der Bundesregierung soll die Grundsicherung Altersarmut vermeiden.

Die fünfte und vorerst letzte Stufe der ökologischen Steuerreform ist in Kraft getreten. Die Verbraucher merken dies insbesondere daran, dass Kraftstoffe und Strom erneut teurer geworden sind.

Ökosteuer

Die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel wurde um 3,07 Cent je Liter angehoben. Die Stromsteuer wurde um 0,26 Cent je Kilowattstunde erhöht.

Tabak- und Versicherungssteuer

Die Tabaksteuer-Erhöhung dient der Finanzierung des Anti-Terror-Programms der Bundesregierung. Eine Zigarette kostet jetzt rund 17 Cent. Aus gleichem Grund wurde die Versicherungssteuer von 15 auf 16 Prozent angehoben.

Dosenpfand

Auf Dosen und Pet-Flaschen zahlen Verbraucher ein Zwangspfand von 25 bis 50 Cent. Ein einheitliches Rücknahmesystem bietet der Handel noch nicht an. Das Leergut darf bislang nur in dem Geschäft zurückgegeben werden, wo es gekauft wurde.

Ich-AG-Zuschuss

Der Weg in die Selbstständigkeit soll gefördert werden. Hierfür wurde ein so genannter Existenzgründungszuschuss (EXGZ) eingeführt. Bezieher von Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder Beschäftigte in ABM- und Strukturanpassungsmaßnahmen können mit finanzieller Unterstützung des Staates eine Ich-AG gründen. Für Sozialhilfeempfänger gelten die Regelungen nicht. Der Zuschuss wird steuerfrei und für maximal drei Jahre gewährt. Das Einkommen darf aber nicht über 25.000 Euro im Jahr steigen. Im ersten Jahr gibt es monatlich 600 Euro, im zweiten Jahr 360 Euro und im dritten Jahr 240 Euro. Arbeitnehmer dürfen nicht beschäftigt werden. Die Ausweitung zur Familien-AG ist allerdings möglich, wenn Angehörige sozialversicherungsfrei mitarbeiten. Wer als Ich-AG arbeitet, zahlt auch eigene Beiträge in die Kranken- und gesetzliche Rentenversicherung ein. Die Beiträge hierfür sind jedoch reduziert. Der EXGZ wird beim Arbeitsamt beantragt. Das Programm ist vorläufig bis zum Jahre 2005 befristet.

400-Euro-Jobs

Die Grenze für die Mini-Jobs wird angehoben. 400 Euro (früher 325 Euro) dürfen Arbeitnehmer und Nicht-Beschäftigte im Monat sozialversicherungs- und steuerfrei hinzuverdienen. Der Arbeitgeber trägt allein einen Pauschalbetrag für Versicherungen und Steuern in Höhe von 25 Prozent. Eine Zeitgrenze (früher maximal 15 Stunden pro Woche) gibt es nicht mehr.

Allerdings gilt diese Regelung nicht für Rentner und Menschen, die eine Rente wegen Erwerbsunfähigkeit beziehen. Sie dürfen Mini-Jobs nur bis zu einem Grenzwert von 340 Euro ausüben. Die Höhe dieser so genannten rentenunschädlichen Hinzuverdienstgrenze wird zum Beginn eines jeden Kalenderjahres neu angepasst.

Was noch?

Im Steuerrecht sollen viele Vergünstigungen abgebaut werden. Einige Reformen hängen noch von der Zustimmung des Bundesrates ab. Rückwirkend zum 1. Januar 2003 soll die neue Eigenheimzulage in Kraft treten. Deutlich gekürzt, dafür um so familienfreundlicher.

Auf Zinserträge soll zukünftig ein pauschaler Steuersatz von 25 Prozent anfallen. Die bestehenden Steuerfreibeträge bleiben aber erhalten, und alle, die mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegen, werden entsprechend ihrem Steuersatz veranlagt.

Die Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und vermieteten Immobilien sollen mit 15 Prozent versteuert werden. Die bisher geltenden Spekulationsfristen von einem Jahr bei Wertpapieren und zehn Jahren bei Immobilien entfallen. Wegen des Halbeinkünfteverfahrens entfallen auf Aktiengewinne nur 7,5 Prozent.

Die Kreditinstitute sollen verpflichtet werden, dem Bundesamt der Finanzen die Transaktionen aus Wertpapiergeschäften der Kunden per Kontrollmitteilung zu melden. Nach Familienname und Steuernummer kann das Bundesamt dann alle Käufe und Verkäufe individuell zuordnen. SIMONE WEIDNER