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Archiv-Artikel

Staat soll Vorrats-Speicher zahlen

Von CHR

FREIBURG taz ■ Die Bundesnetzagentur darf vorläufig nicht gegen Telefon- und Internetfirmen vorgehen, die sich der Vorratsdatenspeicherung verweigern. Dies entschied am Dienstag das Verwaltungsgericht Berlin in einem noch nicht rechtskräftigen Eilbeschluss. Seit Jahresbeginn müssen Telefonfirmen speichern, wer mit wem wie lange telefoniert hat. Ab 2009 drohen Telefonfirmen, die sich weigern, Bußgelder. Geklagt hatte eine Telefonfirma, die die für sie entstehenden Kosten für übermäßig hält. Sie machte Investitionskosten in Höhe von 720.000 Euro und laufende Betriebskosten von jährlich 420.000 Euro geltend. Letztlich muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, wer die Kosten der Überwachungstechnik zahlt. Bis dahin kann der Staat Telefonfirmen nur zur Vorratsspeicherung zwingen, wenn er zusichert, die Kosten zu übernehmen, falls Karlsruhe später im Sinne der Firmen entscheidet. CHR