Milde Urteile gefordert

Drei Verteidiger im Frankfurter „Islamisten-Prozess“ plädierten gestern: Kein Al-Qaida-Kontakt festgestellt

FRANKFURT/MAIN taz ■ Milde Strafen forderten gestern drei Verteidiger der vier im Frankfurter „Islamisten-Prozess“ angeklagten Männer. Rechtsanwalt Stephan Sauer warf der Bundesanwaltschaft vor, sie habe das Verfahren von Anfang an leichtfertig zum Al-Qaida-Prozess hochstilisieren wollen, damit in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck erweckt und ohne Not den hohen Sicherheitsaufwand verursacht. Bundesanwalt Volker Brinkmann bestritt dies. Auch er habe dazugelernt. Insgesamt lobte er den Aussagewillen der Angeklagten, denen er die Vorbereitung eines Ende Dezember 2000 geplanten Sprengstoffattentats auf den Straßburger Weihnachtsmarkt zur Last legt. Die Angeklagten hatten mehrfach betont, ihr Ziel sei nicht der Markt, sondern die Straßburger Synagoge gewesen. Menschen hätten nicht zu Schaden kommen sollen.

Der 24-jährige Aeurobi Beandali entschuldigte sich in seinem Schlusswort. Er sei „glücklich“, dass es durch das rechtzeitige Eingreifen der Polizei nicht zum Blutvergießen gekommen sei. Seine Verteidiger hatten sich nicht auf die Forderung nach einem konkreten Strafmaß festgelegt. Es solle aber nicht höher liegen als das für seinen Mitangeklagten Lamine Maroni, der als Einziger in dem Verfahren zur Sache geschwiegen und stattdessen Gericht und Verteidigung beschimpft hatte. Sein Mandant, so Rechtsanwalt Frank Loevenkorn, habe nur eine Nebenrolle gespielt. Auch er überließ die Höhe der Strafe dem Ermessen des Gerichts. Das Verfahren wird am nächsten Dienstag mit dem letzten Plädoyer fortgesetzt. HEI