: Heimliches Davonschleichen
betr: „Namenlosigkeit schützt Kinder nicht“, taz vom 14. 2. 03
Selbstverständlich können Frauen unter falschem Namen entbinden, um danach heimlich und fluchtartig die Klinik zu verlassen. Ohne Abschluss einer eventuell notwendigen medizinischen Behandlung, ohne Erholungszeit nach der Entbindung, ohne die Möglichkeit einer Beratung oder einer Bedenkzeit. Alle Vorzüge einer Klinikbehandlung stehen ihnen, die ihr Muttersein nicht leben können, nicht zu. Sie sind die schlechten Mütter, für die nichts vorgesehen ist. Ihnen bleibt das heimliche Davonschleichen, beschämt, kriminalisiert und mit dem Wissen, dass sie wohl nie im Leben jemanden von dieser Tat erzählen können.
Diese Möglichkeit hatten die Frauen schon immer. Und das, Herr Rath, genügt wohl nicht. URSULA KÜNNING, Berlin
Es stimmt nicht, dass in Hamburg die Zahl der Aussetzungen nach Eröffnung der Babyklappen nicht zurückgegangen ist. Unser Projekt Findelbaby besteht seit Ende 1999. Im Jahr 2000 und 2002 gab es in Hamburg keine Aussetzung, im Jahre 2001 zwei Fälle. Zwei Fälle in mehr als drei Jahren ist deutlich weniger als in jedem anderen Zeitraum zuvor in Hamburg. 1999 gab es in der Hansestadt allein vier Aussetzungen, zwei mit tödlichem Ausgang.
JÜRGEN MOYSICH, SterniPark e. V., Hamburg