: Verweise nur für Männer
KÖLN taz ■ Im Vorjahr hat die Polizei in Stadt und Kreis Aachen 90 Wohnungsverweise ausgesprochen, 2002 waren es 93. Mit diesem rechtlichen Instrument, verankert im seit 20202 geltenden „Gesetz zur Verbesserung des zivilrechtlichen Schutzes bei gewalttaten sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“, kann ein Mann oder eine Frau für zehn Tage aus der Wohnung gewiesen werden, wenn sie gegen ihren Partner gewalttätig werden. Wird das Verbot nicht befolgt, droht eine Strafe von 500 Euro. Erhielt 2002 noch eine Frau die „rote Karte“, waren es letztes Jahr ausschließlich Männer, darunter auch zwei Söhne, die ihre allein erziehende Mutter „traktierten“, so die Polizei. SCH