: Der Anwalt vor Gericht
Wegen eines „schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot“ steht in Oldenburg ein Anwalt vor Gericht, der sich besonders für behinderte Menschen einsetzt. Im Sozialrecht müsse man gelegentlich lauter werden, wehrt sich der Anwalt
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der Oldenburger Rechtsanwalt Alfred Kroll in einem standesrechtlichen Verfahren dem Anwaltsgericht stellen muss. Bereits 1997 wurde ihm vorgeworfen, das Sachlichkeitsgebot verletzt zu haben. Damals wurde das Verfahren gegen Zahlung von 2.000 DM eingestellt; der Vorsitzende Richter attestierte Kroll seinerzeit, „lobenswerten, überdurchschnittlichen Idealismus“. Das Sachlichkeitsgebot ist in § 43a der Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der „Grundpflichten des Rechtsanwalts“ dargelegt. Demnach darf sich ein Anwalt nicht unsachlich verhalten. Als unsachlich gilt ein „Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben“. Maßnahmen des Anwaltsgerichtes erstrecken sich von der Warnung über Geldbußen bis zum Verbot der Berufsausübung. FEZ
VON FELIX ZIMMERMANN
Es ist der Tag der aufwallenden Emotionen im Oldenburger Oberlandesgericht und weil die Tür zum Großen Sitzungssaal verschlossen ist, wabern diese Emotionen durchs Treppenhaus. Gut 200 Menschen drängen sich dort, Vertreter von Behindertenverbänden und Arbeitsloseninitiativen, Mandanten, Fans, Unterstützer. Sie sind wegen Alfred Kroll gekommen, einem in Oldenburg tätigen Fachanwalt für Sozialrecht, der vor allem behinderte Menschen vertritt.
Es erzürnt sie, dass sie nicht in den Saal dürfen, weil Kroll sich wie kaum ein anderer für die Rechte der Schwächsten einsetze, einer brüllt: „Macht die Türen auf, wir wollen rein!“ Dann beginnen einige zu klatschen bis die Saaltür aufgeht. Heraus kommt ein anfangs schüchtern wirkender, dann aber entschlossen auftretender Mann in Anwaltsrobe. Er sagt, dass die „akustischen Signale“ die Verhandlung störten, und dass sie im Saal bemüht seien, das Verfahren zu einem guten Ende zu bringen. Dass er sich durchsetzt, ist seiner Person geschuldet: Rembert Brieske ist Krolls Verteidiger.
Kroll muss sich vor dem Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Oldenburg verantworten. Der Landkreis Oldenburg, Stadt Oldenburg und der Landkreis Friesland sowie das Sozialgericht hatten das Verfahren angestrengt. Sie beschuldigen Kroll eines angeblich „schwerwiegenden Verstoßes gegen das Sachlichkeitsgebot“. Sie hatten mit Kroll zu tun, was wohl für manche Behörde mitunter unerfreulich ist. Das liegt daran, dass Kroll seine Aufgabe ernst nimmt, dass er gelegentlich die Ebene einer diplomatischen Höflichkeit verlässt, dass er verbal an die Grenze geht – oder eben darüber hinaus, wie ihm die Behörden vorwerfen. Konkret geht es unter anderem um die Fälle zweier autistischer Kinder, die Kroll vor Gericht vertreten hat. Deren Eltern hatten den Landkreis Oldenburg verklagt, weil ihnen trotz verschiedener Expertengutachten die ihrer Ansicht nach angemessene Betreuung ihrer Kinder verwehrt wurde. Statt 20 und 35 Betreuungsstunden pro Woche sollten es nur zehn sein, viel zu wenig, um den Kindern den Besuch einer Regelschule zu ermöglichen. Kroll warf den zuständigen Behörden unter anderem „objektive Willkür“, „eklatante Rechtsbrüche“ und die „Misshandlung schützenswerter Grundrechte meines schwerstbehinderten Mandanten“ vor. Der Landkreis wollte das nicht auf sich sitzen lassen und strengte das Verfahren an.
Dabei geht es wohl gar nicht in erster Linie um die konkreten Fälle, sondern nach Ansicht Krolls um ein System, an dessen Aufrechterhaltung die Behörden großes Interesse haben – weil es ihnen hilft, Geld zu sparen. Regelmäßig setzten die Behörden vor die Gewährung von Sozialleistungen hohe Hürden. So hoch, dass sie vielen Behinderten verwehrt blieben. Der Fall der beiden Kinder etwa, an deren Verfahren sich der Streit zwischen den Behörden und Kroll entzündet hatte, wäre beinahe so verlaufen, dass der Landkreis Oldenburg Geld gespart hätte, den Kindern aber dafür nicht entsprechend ihrer Behinderung geholfen worden wäre. Die Schulbehörde hatte den Eltern gesagt, vor Antrag auf Eingliederungshilfe für den Besuch einer Regelschule müsse ein Gutachten über den sonderpädagogischen Förderbedarf gestellt werden – dessen Ergebnis in einem der Fälle dazu geführt hatte, dass das Kind auf eine Förderschule für Körperbehinderte gehen sollte, deren Lehrer nach Angaben des damaligen Schulleiters mit Autisten überfordert waren.
Kroll erst wies die Eltern darauf hin, dass ihnen Unwahres gesagt worden war. Das sonderpädagogische Gutachten sei nicht verpflichtend, vor Gericht erstritt er dann die erhoffte Zahl an Betreuungsstunden, die der Landkreis nun finanzieren muss. Kroll vermutet ein „Stillschweigeabkommen zwischen Sozial- und Schulbehörden mit dem Ziel, die Kinder in die mit Landesmitteln finanzierten Förderschulen abzuschieben“. So etwas macht ihn wütend. „Und wenn die Grundlage für Diplomatie mit Behörden nicht mehr gegeben ist, dann muss man lauter werden“, sagt er. Gerade weil im Sozialrecht oft jeder Tag zähle.
Ob Kroll in diesen Fällen tatsächlich das Sachlichkeitsgebot schwerwiegend verletzt hat, muss ein anderes Mal geklärt werden. Nach kurzer Sitzung vertagte sich das Gericht. Kroll ist zuversichtlich, dass er freigesprochen wird. Er sieht sich von der jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, wonach sich Rechtsanwälte auch mal mit drastischen Worten für ihre Mandanten einsetzen können.