: RICHTERVORBEHALT
Wenn Polizei und Staatsanwaltschaft nicht ohne Zustimmung eines Richters handeln dürfen, spricht man von einem Richtervorbehalt. So darf in Deutschland niemand länger als 48 Stunden inhaftiert werden, ohne dass ein Richter zustimmt. Die Genehmigung eines Richters ist auch für viele polizeiliche Ermittlungsmaßnahmen erforderlich – insbesondere wenn sie heimlich sind (Abhören des Telefons) oder überraschend erfolgen (Hausdurchsuchung). In fast keinem anderen Staat gibt es so viele Richtervorbehalte wie in Deutschland.Allerdings haben die Richter relativ wenig Zeit für die einzelne Entscheidung. Nach einer Studie im Auftrag der Justizministerkonferenz kann ein Richter pro Haftsache im Schnitt 89 Minuten aufwenden, für sonstige Ermittlungsentscheidungen sogar nur 24 Minuten. Einfache Entscheidungen müssen also schnell erfolgen, damit für komplizierte Fälle genügend Zeit bleibt. CHR