Nachbesserungsbedürftig

Betr.: „Gebühren: Gefahr für Drogenkranke“, taz nord v. 10. 1. 04

Jedes Rezept kostet 5–10 Euro. Bei der Substitutionsbehandlung gibt es eine Besonderheit: das Medikament muß ca. 6 Monate täglich unter Sicht eingenommen werden. Da fallen dann („nur“) mindestens einmal im Monat die Rezeptgebühren an.

Haarig wird es dann bei der „take home“-Regelung. Diese bedeutet, dass unter bestimmten Voraussetzungen das Substitutionsmittel nicht mehr unter Sicht beim Arzt eingenommen werden muss, sondern die Substituierten es auf Rezept in der Apotheke erhalten. Dieses Rezept darf maximal für 7 Tage ausgestellt werden, d.h. bei stabilen PatientInnen 4-mal im Monat (= 4-mal Zuzahlung). Auch in diesem Fall soll nach den Richtlinien der Ärztekammer einmal in der Woche unter Sicht eingenommen werden: das 5. Rezept für einen Monat. Suchtmediziner (und Verordnungsgeber) empfehlen, Substituierte stufenweise „take home“ erhalten zu lassen, weil die eigenverantwortliche Einnahme von Opiaten im Sinne der Rehabilitation gelernt werden muss, je nach Fall häufigere Arzt/Patientkontakte erforderlich sind. (...)

Die Folgen sind leicht auszurechnen: entweder beißen die Patienten in den sauren Apfel und kommen wieder täglich, was die Rehabilitation behindert und auch nicht im Sinne der Krankenkassen sein kann, weil dann ja die Behandlungskosten anfallen. Oder: Patient setzt den behandelnden Arzt unter Druck, sofort ein Wochenrezept auszustellen. Wenn dieses Methadon dann missbräuchlich verwendet wird, haftet der Arzt. Oder: der Arzt gibt den Substituierten das Substitut direkt aus der Praxis mit und verstößt gegen das Dispensierrecht, das Arzeimittelgesetz etc. (...)

Wir denken, dass hier nachgebessert werden muss. Um ein Privatrezept (Pille) abzuholen soll das ja im nächsten Quartal auch schon möglich sein. Inge Hönekopp, Leitende Ärztin Methadonschwerpunktpraxis Mannheim, Suchtbeauftragte