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Archiv-Artikel

Soldaten unter Kontrolle

Der Militärische Abschirmdienst darf im Ausland tätig werden – aber nur innerhalb Bundeswehr-Einrichtungen

BERLIN dpa ■ Der Militärische Abschirmdienst (MAD) darf zum Schutz deutscher Soldaten künftig auch im Ausland tätig werden. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP. Damit sollen Sicherheitslücken für Bundeswehrsoldaten bei Auslandseinsätzen geschlossen werden.

Der MAD aber darf jenseits der deutschen Grenzen keine eigenen Informationsnetze aufbauen, sondern muss sich auf die Aufklärung in Bundeswehreinrichtungen beschränken. Der parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Walter Kolbow (SPD), erklärte, mit der Gesetzesänderung werde auch bei Auslandseinsätzen ein dem Inland vergleichbares Schutzniveau für die Soldaten sichergestellt. CDU und CSU lehnten das Gesetz wegen der Beschränkung der MAD-Arbeit auf Bundeswehrliegenschaften ab.

Es sei fraglich, ob der Bundesnachrichtendienst (BND) – wie geplant – diese Lücke schließen könne, kritisierte der Unions-Obmann im Verteidigungsausschuss, Hans Raidel (CSU). Der Verzicht auf den Aufbau eigener Netze sei ein „Sicherheitsrisiko für die Truppe“, so Raidel.