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Archiv-Artikel

Plädoyer für Mzoudi

Freispruch für Angeklagten im Hamburger Terrorprozess gefordert: Die Verteidigerin sieht keinen Schuldbeweis

HAMBURG ap ■ Im zweiten Hamburger Prozess um die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA hat die Verteidigerin gestern den Freispruch des Marokkaners Abdelghani Mzoudi gefordert. Rechtsanwältin Gül Pinar sagte in ihrem Plädoyer vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG), die Beweisaufnahme habe keinerlei Schuld ihres Mandanten ergeben. „Das Beweismosaik der Bundesanwaltschaft ist keines“, sagte sie. Mzoudi sei von der Gruppe um den mutmaßlichen Flugzeugentführer Mohammed Atta über deren Anschlagspläne bewusst in Unkenntnis gelassen worden. Das habe vor Gericht jedoch nicht ausreichend belegt werden können, da wichtige Zeugenaussagen nicht zugänglich gewesen seien. „Das Geheimhaltungsinteresse wurde höher bewertet als die Rechte des Angeklagten“, sagte Pinar. Die US-Regierung habe das Gericht bei der Suche nach der Wahrheit eher behindert als unterstützt, rügte sie. Der Vertreter der US-Nebenkläger sagte, er rechne mit einem Freispruch Mzoudis. Die Bundesanwaltschaft hatte vorige Woche 15 Jahre Haft für den 31-Jährigen verlangt. Das Urteil soll nächsten Donnerstag verkündet werden.

Mzoudi war Mitte Dezember überraschend aus der U-Haft entlassen worden, nachdem eine ihn entlastende Aussage aufgetaucht war. Das BKA hatte die Aussage eines nicht namentlich genannten Zeugen präsentiert. Bei dem Zeugen soll es sich um den in den USA inhaftierten Ramzi Binalshibh handeln. Eine Vernehmung durch das OLG war von den USA ohne Begründung abgelehnt worden.