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Archiv-Artikel

Studis: Alles klagen hilft nichts

Die große Koalition hält an Verwaltungsgebühren fest. Gesetzestext ist nach Einschätzung von Juristen nicht angreifbar. Der Streit um Langzeitgebühren geht weiter

Von eib

Bremen taz ■ Trotz Studi-Protesten wird die Wissenschaftsdeputation am Freitag voraussichtlich die Einführung von 50 Euro Verwaltungsgebühren pro Semester beschließen – gegen die Stimmen der Grünen. Fällig würde diese Gebühr erstmals zum nächsten Wintersemester – das Gesetz soll aber bereits zum ersten April in Kraft treten, „um den Studierenden eine ausreichende Frist zu belassen, um sich auf die Rechtsänderung einzustellen“, wie es im Gesetzesentwurf heißt.

Ob die Studierenden diese Frist dazu nutzen werden, gegen die Verwaltungsgebühren zu klagen, ist noch offen. Nach Einschätzung des Hamburger Verwaltungsjuristen Ulrich Wollenteit – der im Auftrag des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA) ein Kurzgutachten erstellt hatte – ist eine Klage nicht aussichtsreich, da nachvollziehbar sei, wofür die Verwaltungsgebühren eingesetzt werden sollen. Unter anderem für Einschreibung und Exmatrikulation, zentrale Studienberatung und Leistungen der Auslandsämter. Das entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. „Dann müssen wir uns angucken, ob die Kalkulation stimmig ist und wieviel für welchen Posten ausgegeben werden soll“, sagte der AStA-Vorsitzende und SPD-Bürgerschaftsdeputierte Tim Cordßen gestern.

Nicht abgestimmt wird am Freitag dagegen über Langzeitgebühren, da CDU und SPD sich uneins sind. Während die SPD eine Gebühr ab 15 Semestern plant, möchte die CDU vier Semester nach Überschreiten der Regelstudienzeit zur Kasse bitten. Die Grünen halten Gebühren für gänzlich ungeeignet, um Studienzeiten zu verkürzen. eib

Demo: Fr 9 Uhr, ab Bahnhofsplatz. Vollversammlung: Do 12 Uhr, Glashalle.