Kennzeichnungspflicht für Polizisten : Gewalt hat einen Namen
Seit Jahrzehnten fordern Bürgerrechtler und Juristen so zäh wie ergebnislos die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. Denn die Geschichte von Demonstrationen und Krawallen, von Gewalt und Gegengewalt zwischen Protestlern und Polizisten ist auch eine Geschichte von Übergriffen der Ordnungsmacht, von Körperverletzungs-Delikten im Amt.
KOMMENTAR VON MARCO CARINI
Es spricht vieles dafür, dass vor allem die uniforme Anonymität, aus der Polizeikräfte heraus agieren, es in Konfliktsituationen befördert, dass diese auch mal über die Stränge schlagen. Die Statistik beweist: Fast alle Strafverfahren, in die diese Übergriffe münden, werden eingestellt. Oft ist der Prügelpolizist nicht zu ermitteln. Namensschilder für Polizisten können da einen wichtigen Beitrag leisten, die amtlichen Täter aus der Anonymität herauszuholen.
Doch die Forderung nach einer Namens- oder zumindest halbanonymen Nummernkennzeichnung der Beamten scheitert seit Jahren am Widerstand der Polizeigewerkschaften, die damit argumentieren, Polizisten dürften nicht zur Zielscheibe von Bürgern werden, die sich ungerecht behandelt fühlen und deshalb zur Anzeige schreiten. Das Argument offenbart ein zweifelhaftes Rechtsverständnis – obliegt es doch den Gerichten zu urteilen, ob aus einer Beschuldigung eine Verurteilung wird.