: Eigenbedarfsdeckung strafbar?
Jetzt kommt es dicke für die Bauern in Nordrhein-Westfalen. Gefährdungsabschätzung darf für den Eigenbedarf nicht mehr nur in den eigenen Reihen stattfinden. Das heißt, das auch bei Hausschlachtungen eigener Rinder bitte Tests auf bovine spongiforme Enzephalopathie (BSE) durchzuführen sind. Weil zwei Bauern im Kreis Wesel dies nicht befolgten, führt die Staatsanwaltschaft jetzt einen Veitstanz auf und ermittelt wegen Verstoßes gegen das Fleischhygienegesetz. Ein Rind sei der Münchener Datenbank HIT (Herkunftssicherung- und Informationssystem Tiere) einfach als tot gemeldet worden, obwohl es zum Eigenverzehr geschlachtet worden sei. Bei Kontrolle eines anderen Hofes haben die Behörden festgestellt, dass fünf Kühe als Hausschlachtungen abgemeldet wurden, wovon vier verrückterweise nicht auf die „schwammbildende Gehirnkrankheit der Rinder“ getestet worden seien. KOK