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Archiv-Artikel

Karlsruhe stärkt Passlose

Verfassungsrichter: Abgelehnte Asylbewerber ohne gültige Reisedokumente müssen geduldet werden

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat die Strafverfolgung abgelehnter Asylbewerber wegen unerlaubten Aufenthalts eingeschränkt. Kann ein zur Ausreise verpflichteter Ausländer nicht abgeschoben werden, weil die entsprechenden Papiere nicht vorliegen, muss die Behörde ihm zwingend eine vorläufige Duldung erteilen. Das gelte auch, wenn der Bewerber die Beschaffung der Dokumente behindere, heißt es in dem Beschluss. Damit dürften die Strafgerichte keine Verurteilung wegen Verletzung ausländerrechtlicher Vorschriften aussprechen.

Der Beschluss hebt ein derartiges Urteil des Amtsgerichts Kempten gegen einen Syrer auf. Weil er mit gefälschtem Pass reiste, konnte das Ausländeramt nach Ablehnung des Asylantrags kein Heimreisedokument beschaffen, bewilligte ihm aber erst neun Monate später eine Duldung. (Az. 2 BvR 397/02 )