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Archiv-Artikel

Kieler Sicherheitskonzept

Schleswig-Holstein nimmt den Fall Hilmar N. zum Anlass, die Sicherheitsverwahrung zu erleichtern

Von EST

„Kieler Sicherheitskonzept Sexualstraftäter“ (KSKS) heißt die Antwort des schleswig-holsteinischen Justizministeriums auf den Fall des Sexualstraftäters Hilmar N., der wegen der Krankheit eines Gutachters und eines Formfehlers aus der Haft entlassen wurde. Das Programm ist am 1. Oktober in Kraft getreten. Es soll einerseits „dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung noch besser gerecht werden“ und andererseits für bessere Betreuung und Therapie sorgen, so das Ministerium.

Das Programm enthält Schulungen für Bewährungshelfer, die mit aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern arbeiten, Gefahrenprognosen, um das Rückfallrisiko des jeweiligen Täters besser einschätzen zu können, sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Justiz, Strafvollzug und Polizei. Gleichzeitig brachte Justizminister Uwe Döring (SPD) eine Bundesratsinitiative ein, deren Ziel es ist, Täter in der Sicherheitsverwahrung zu behalten, wenn der Gutachter verhindert ist. Eine Wiederholung des aktuellen Falles wäre damit ausgeschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundesrates hat eine Beratung allerdings vertagt. Döring befürchtet nun, dass es erst nach der Bundestagswahl ein Ergebnis geben werde.

Die Politik in Schleswig-Holstein begrüßte das Programm. Anna Schlosser-Keichel (SPD) erklärte: „Statt nach jeder spektakulären Straftat eine Verschärfung zu fordern, ist dieser präventive Ansatz besser geeignet, künftig Taten zu verhindern.“ Peter Lehnert (CDU) sagte, einsichtige Täter müssten nach der Haft besser unterstützt werden. Wenn ein Täter aber Hilfe ablehne und Gutachter eine Sicherheitsverwahrung befürworteten, dürfe er nicht auf freien Fuß kommen. Auch die Grünen und die FDP begrüßten das Konzept und die Bundesratsinitiative, wiesen aber auf Datenschutzprobleme hin, wenn Behörden wie Polizei und Justiz enger zusammenarbeiten. EST