„Rechtlich zweifelhaft“

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag zum Stopp der Bezirksamtsleiterwahl in Altona ab. Gewählter Bezirkschef Uwe Hornauer kämpft weiter um seine Ernennung

Der Wahl eines neuen Bezirksamtsleiters in Altona steht wohl nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht (VG) hat gestern den Eilantrag des von der Bezirksversammlung Altona gewählten, aber vom Schwarz-Schill-Senat nicht ernannten Bezirksbürgermeisters Uwe Hornauer (SPD) abgelehnt, die Wahl bis zum Ende seines Rechtsstreits mit den Senat auszusetzen. Über Hornauers Hauptverfahren gegen seine Quasi-Suspendierung ist damit noch nicht entschieden. Ob Hornauer Beschwerde vorm Oberverwaltungsgericht (OVG) gegen den VG-Beschluss einlegt, ist unklar: Hornauer zur taz: „Kein Kommentar – ich muss mich erst mit meinen Anwälten beraten.“

Die VG-Entscheidung könnte zu einigen Kapriolen führen. Denn für das Gericht ist es „rechtlich zweifelhaft, ob der Senat die Bestellung und Ernennung eines von der Bezirksversammlung gewählten Kandidaten ablehnen könne“. Hornauer selbst besitze jedoch keinen „subjektiven Rechtsanspruch“ auf seine Berufung. Denn rechtlich ginge es um die Rechte und Verpflichtungen im Rahmen eines Verhältnisses von Staatsorganen untereinander – also Senat und Bezirksversammlung. Rechtsansprüche der Bezirke auf Entscheidungskompetenz und Autonomie könnten daher nur durch die Bezirksversammlung geltend gemacht werden.

Auch beamtenrechtlich hat Hornauer nach VG-Auffassung keinen Anspruch auf Ernennung, da er nur „Beamter auf Zeit“ sei. Nach Ablauf seiner Amtszeit habe damit auch sein Beamtenverhältnis geendet, das nur durch eine erneute Berufung aufgelebt wäre.

Wenn Hornauer seinen Prozess jedoch gewinnt und die Bezirksversammlung am 27. März den FDP-Mann Hinnerk Fock zum neuen Bezirkschef kürt, könnte es plötzlich zwei Amtsleiter geben. „Diese Variante ist drin“, kommentiert der OVG-Vizepräsident, Karsten Schulz, gegenüber der taz die Rechtslage. „Dann gibt es rechtlich zwei gewählte Bezirksamtsleiter, aber nur einen Ernannten.“

Schwarz-Schill hatte die Gunst der Stunde zum Abschuss des 49-jährigen SPD-Mannes genutzt, da Hornauer in ein Grundstücksgeschäft seiner Freundin Diana H. involviert gewesen war und sich zu spät für „befangen“ erklärt hatte. Das Disziplinarverfahren gegen ihn wurde aber eingestellt, da kein „Schaden für die Stadt“ entstanden sei. Und das VG betont „ausdrücklich, dass an seiner bisherigen und fachlichen Leistung und an seiner Befähigung keine Zweifel bestehen“. KAI VON APPEN