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Archiv-Artikel

NPD-Verfahren vor dem Aus

Verfassungsgericht will Verkündungstermin am Dienstag nicht verschieben

KARLSRUHE dpa/ap/taz ■ Das NPD-Verbotsverfahren steht aller Wahrscheinlichkeit nach vor dem Aus. Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat sind mit ihrem Versuch gescheitert, eine neuerliche Erörterung vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen. Das Karlsruher Gericht lehnte ihren Antrag ab.

Die Antragsteller fürchten offenbar, dass die Karlsruher Richter am kommenden Dienstag wegen des V-Mann-Skandals das Ende des Verbotsverfahrens verkünden werden. Deshalb hatten Bundesregierung, -tag und -rat in einem Schriftsatz gefordert, vor einer Einstellung zu etwaigen „Verfahrenshindernissen“ Stellung nehmen zu dürfen. Ihrer Meinung nach sind am Erörterungstermin im Oktober 2002 längst nicht alle Fragen geklärt worden. Nach den Worten der Sprecherin des Gerichts, Gudrun Schraft-Huber, hat der Zweite Senat über den „Gegenvorstellungen“ bezeichneten Antrag zwar beraten. Aber: „Der Senat hat beschlossen, den Verkündungstermin am Dienstag aufrechtzuerhalten.“

Nun bleibt zwar letztlich unklar, was denn dann verkündet wird. Die Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Cornelie Sonntag-Wolgast (SPD), sah gestern jedoch nur noch einen kleinen Hoffnungsschimmer für eine Rettung der Verbotsanträge. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz griff das Bundesverfassungsgericht dagegen scharf an. Karlsruhe hätte Bundesregierung, -tag und -rat darüber informieren müssen, welche Art von Entscheidung es treffen wolle, sagte er. „Für jedes Gerichtsverfahren gilt, dass es keine Überraschungsentscheidungen geben darf.“ Das sei „im Grunde ein unglaublicher Vorgang“. Der Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck zeigte sich gelassen: „Ich habe nicht mit einer Terminverschiebung gerechnet.“