: Beschwerde abgelehnt
Köln taz ■ Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hat die Dienstaufsichtsbeschwerde der Bürgerinitiative (BI) „Nein zu Cross-Border-Leasing“ gegen den Sankt Augustiner Bürgermeister Klaus Schumacher und Kämmerer Hans-Ulrich Lehmacher zurückgewiesen. Die BI hatte den beiden Kommunalpolitikern unter anderem vorgeworfen, gegen ihre Amtspflichten verstoßen zu haben und ihrer Aufklärungs- und Neutralitätspflicht nicht nachgekommen zu sein.
Hintergrund der Beschwerde ist das Bürgerbegehren gegen das geplante Cross-Border-Leasing-Geschäft in Sankt Augustin, das die dort regierende CDU auch gegen breite Proteste der Bevölkerung abschließen will. Ein Bürgerbegehren gegen das Leasing-Geschäft hatte der Rat in Sankt Augustin mit den Stimmen der CDU kurzerhand für unzulässig erklärt, da es keine Vorschläge zur Kostendeckung aufweise.
Nach Auffassung der Dienstaufsichtsbehörde habe die Verwaltung die Bürgerinitiative jedoch in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Grundlagen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beraten. Auch eine Presseerklärung der Stadt, laut der das Bürgerbegehren nicht der NRW-Gemeindeordnung entspreche, sei keine Verletzung der Neutralitätspflicht gewesen.
„Die Stellungnahme der kommunalen Aufsichtsbehörde basiert auf den Aussagen des Bürgermeisters“, kritisierte dagegen Carmen Schmidt, Sprecherin der Bürgerinitiative. So berücksichtige die Aufsichtsbehörde nicht, dass der erwartete Gewinn aus dem Leasing-Geschäft mit der städtischen Kläranlage noch gar nicht im Haushalt auftauche. Deswegen habe das Bürgerbegehren auch keinen Kostendeckungsvorschlag machen müssen, argumentiert Schmidt.
Völlig ignoriert worden sei auch, dass Kämmerer Lehmacher, anstatt den Bürgern bei ihrem Bürgerbegehren behilflich zu sein, den Textentwurf zum Bürgerbegehren schriftlich mit „abwertenden Anmerkungen“ wie „ausgelutscht!“ oder „ha, ha“ kommentiert habe. DET