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Archiv-Artikel

Offenes Wort arg teuer

„Zeit“-Herausgeber Naumann zu 9.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Staatsanwalt in Friedman-Affäre beleidigt

BERLIN dpa/ap ■ Wegen Beleidigung des Berliner Generalstaatsanwalts muss Zeit-Herausgeber Michael Naumann eine Geldstrafe von 9.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass die Äußerung „durchgeknallter Staatsanwalt“ nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Naumann will das Urteil nicht akzeptieren und Rechtsmittel einlegen.

Die strittige Formulierung war während der Drogenermittlungen gegen den damaligen Vizepräsidenten des Zentralrats der Juden, Michel Friedman, gefallen. Naumann hatte in dem Prozess die Beleidigungsvorwürfe zurückgewiesen. Er habe nur seine Meinung über die Amtsverstöße von Hans-Jürgen Karge gesagt. Dieser sei verantwortlich, dass interne Informationen über Ermittlungen unbefugt an die Öffentlichkeit gelangten.

Pikanterweise hatte neben Karge selbst Berlins Justizsenatorin Karin Schubert Naumann angezeigt. Zuvor hatte Schubert Karge im August 2002 aus der Position des Generalstaatsanwalts abwählen lassen. Hintergrund waren Differenzen um die Sonderermittlungsgruppe zum Skandal der Berliner Bankgesellschaft. Karge hatte sich dann in sein Amt zurückgeklagt.