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Archiv-Artikel

Entspannt arbeiten

Gesetze und Verordnungen sollen die Unternehmen weniger binden, finden Herr Plump und Frau Winther

Von kawe

taz ■ Neue Rechts- und Verwaltungsvorschriften sollten auf höchstens fünf Jahre zeitlich befristet werden, um sie nach den ersten Erfahrungen überprüfen zu können. Das sind die Ergebnisse einer „Mittelstandsenquête“, die gestern von Wirtschafts-Staatsrätin Sybille Winther, ihrem Vorgänger Frank Haller und dem Präses der Handelskammer, Dirk Plump, vorgestellt wurde. Die „Verfallsklausel“ soll die „überbordende Bürokratie“ laufend auf den Prüfstand stellen, formulierte Plump.

Die Kammer hatte kürzlich an 28 Beispielen dargestellt, was sie meint, wenn sie von einem „Übermaß an Bürokratie“ redet. Da werden zum Beispiel die komplizierten „bürokratischen Auflagen, um den reduzierten Satz“ bei der Ökosteuer erhalten zu können, kritisiert. Kündigungsschutz soll es erst „für Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen und erst ab einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von mehr als drei Jahren“ geben. Die Unternehmensnachfolge solle „insbesondere“ bei Betrieben unter 20 Beschäftigten arbeitsrechtlich wie eine Neugründung behandelt werden. „Damit könnten betriebswirtschaftlich notwendige Anpassungsprozesse erheblich leichter durchgesetzt“ werden.

Die Umwidmung von Wohn- in Betriebsräume sei zu bürokratisch, die „Arbeitsstättenverordnung“ solle jungen Unternehmen weniger Auflagen machen. Das Gesetz über die Scheinselbstständigkeit solle „komplett gestrichen“, bei den Arbeitssicherheits-Bestimmungen „für Kleinstunternehmen großzügige Freistellungsregelungen getroffen werden“.

Die Liste der Handelskammer enthält auch Forderungen, bei denen es ausschließlich um die bürokratischen Formen geht. Das Handelsregister im Amtsgericht zum Beispiel solle endlich ins Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung überführt werden. kawe