: Airbus-Gegner stoppen Erörterung
Einwender unterbrechen Diskussion zur erneuten Verlängerung der Airbus-Werkspiste: Ergebnis nicht offen, Behörde befangen, Widersprüche in den Antragsunterlagen. Annulierung des ersten Planfeststellungsbeschlusses verlangt
von GERNOT KNÖDLER
Der gestrige Erörterungstermin zur abermaligen Verlängerung der Airbus-Werkspiste ist mit einem Eklat geendet, kaum, dass er begonnen hatte. Die Einwender – Anwohner, Grundstücksbesitzer, Obstbauern, Naturschützer – unterbrachen das Verfahren bis zur Entscheidung der Bürgerschaft über das Enteignungsgesetz für den Flugplatzausbau am 11. Februar. Nach Ansicht des Schutzbündnisses für Hamburgs Elbregion ist bei der Erörterung deutlich geworden, „dass mit dem neuen Verfahren die Fehler des alten Planfeststellungsbeschlusses geheilt werden sollen“.
Der Umweltverband BUND begründete die Unterbrechung damit, „dass ein sachgerechtes Verfahren bei der eindeutigen politischen Vorgabe des Senats und der mangelnden Auskunftsbereitschaft des Antragstellers Airbus nicht möglich ist“. Der Nabu kritisierte, dass die Wirtschaftsbehörde eine Vielzahl von Befangenheitsanträgen gegen den Versammlungsleiter Hans Aschermann abschlägig beschied. Dabei zeigte das Verfahren nach Ansicht des Anwalts Peter Mohr, „dass Herr Aschermann keine Chance hat, anders zu entscheiden als beantragt“. Es sei eine Fülle von Widersprüchen in den Antragsunterlagen aufgetreten, die Aschermann als Versammlungsleiter hätte klären müssen, empörte sich Rolf Bonkwald vom Nabu.
Kurz zuvor hatte Herbert Nix von Rettet die Elbe wissen wollen, warum die Frachtversion des Riesenairbus A380 nicht einfach in Toulouse gebaut werde, wenn diese wenigen Maschinen allein eine erneute Pistenverlängerung nötig machten. Die Verlängerung sei eben in Hamburg beantragt, antwortete Airbus-Standortleiter Ulrich Weber. Die Frachter vom Flughafen Fuhlsbüttel auszuliefern, komme nicht in Frage, weil dafür die in Finkenwerder vorhandene Infrastruktur dupliziert werden müsse.
Warum Airbus dann im ersten Planfeststellungsverfahren 1998 ein Ausweichen auf den Flughafen Fuhlsbüttel als möglich erklärt habe, falls die Piste länger als 3.035 Meter sein müsse, wollte Anwalt Rüdiger Nebelsieck wissen. Weil sich die Welt „ganz simpel“ geändert habe, beschied Hubertus Thulke von Airbus und verwies auf die Zeiten, da sich die Stadt um den A380 bewarb. „Der Senat hat uns letztendlich versprochen, wir bekommen eine Start- und Landebahn vergleichbar mit Toulouse“, sagte Thulke.
Eine derartige Zusage „im Rahmen und nach Maßgabe der dafür vorgesehenen rechtlichen Regelungen“ hat der Senat 1999 an Airbus geschickt. Schadensersatzansprüche könne Airbus daraus „mit Sicherheit nicht“ ableiten, versicherte Christian Saadhoff von der Wirtschaftsbehörde. Es habe sich lediglich um eine politische, nicht um eine rechtsverbindliche Zusage gehandelt.
Nach Ansicht der Einwender muss die Piste nur deshalb erneut verlängert werden, weil die im ersten Planfeststellungsbeschluss enthaltene Verlängerung nicht ausreicht. Die im Bau befindliche Piste ende ohne den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand direkt am Deich und könne daher nicht genehmigt werden, sagte der Einwender Franz-Josef Oberließen. Den Wunsch der Einwender, hierzu einen Experten der Flugsicherung zu hören, lehnte Aschermann ab. Nach dem neuen Plan führe eine Straße direkt um den Pistenkopf herum. Auch das, sagte Oberließen, entspreche nicht den Sicherheitsvorschriften.