Viel Glück

Hauptkommissar wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung zu elf Monaten auf Bewährung verurteilt

Das Amtsgericht Hamburg hat gestern den Polizisten Hans G. (57) zu elf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der Hauptkommissar hatte rund 9000 Mark an Bußgeldern für Ersatzfreiheitsstrafen unterschlagen, weshalb ein Betroffener zu Unrecht 18 Tage in Haft gesessen hat. Der Polizist ist geständig und gibt als Grund Spielsucht an. „Der Fall ist eine klassische Tragödie“, begründet Richter Andree Peters das milde Urteil.

Über 500.000 Mark hatte G. in den vergangenen Jahren in Casinos verzockt. Und als ihm ein Betroffener 7000 Mark übergab, um eine Freiheitsstrafe abzuwenden, konnte der Sachgebietsleiter im Kommissariat 23 der Versuchung nicht widerstehen. „Als ich die 7000 Mark in der Hand hielt – ich hatte am Vortag gerade 16.000 Mark verloren – wollte ich das Geld zurückgewinnen“, schildert er: „Also bin zum Spielen gefahren.“

Obwohl G. frühzeitig in Verdacht geriet, konnte er noch mehrmals in die Kasse greifen. Während ein Betroffener bei Vollstreckung des Haftbefehls eine Quittung vorlegen konnte, landete ein anderer 18 Tage im Knast. Solche Folgen hatte der Kommissar verdängt: „Darüber hab‘ ich mir keine Gedanken gemacht, sie waren doch aus der Fahndung raus.“

Inzwischen befindet sich G. in Therapie, stottert die Schulden ab, seine Frau ist schwer krank. Bei einem Jahr Haft hätte er automatisch seinen Beamtenjob verloren.„Es ist nicht die Aufgabe des Gerichts, Sozialfälle zu schaffen“, befand Richter Peters zu G.‘s Glück und beließ es bei elf Monaten. Kai von Appen