: Firmen haben Glück
Union und Regierung schließen Steuerkompromiss. Stoiber verhindert die Mindeststeuer für Unternehmen
BERLIN taz ■ Der größte Teil des rot-grünen Gesetzes zur Verringerung von Steuersubventionen ist nun endgültig im Papierkorb gelandet. In der Nacht zum Donnerstag verständigten sich der hessische Ministerpräsident Roland Koch (CDU), sein NRW-Amtskollege Peer Steinbrück (SPD) sowie Finanzexperten von Grünen und SPD auf ein gemeinsames Steuerpapier. Demnach kommt die Wirtschaft viel besser weg als ursprünglich geplant. Aber auch Privathaushalten bleiben Einbußen erspart: Die Eigenheimzulage zum Beispiel fließt weiter in voller Höhe.
Mit ihrer Mehrheit im Bundesrat hatten die unionsregierten Länder das Steuergesetz der rot-grünen Bundesregierung abgelehnt. Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag muss nun einen Kompromiss finden.
Den haben Koch und Steinbrück nun vorformuliert: Demnach beschließt das Gremium eine Mehreinnahmen-Liste in Höhe von insgesamt etwa 4,5 Milliarden Euro. Die Summe in dieser so genannten „Liste 1“ kommt dadurch zusammen, dass verschiedene Steuersparmöglichkeiten für Unternehmen gestrichen werden. So wollen die Finanzpolitiker den Konzernen für die nächsten drei Jahre verbieten, alte Gewinne an die Aktionäre auszuschütten, was bisher zu erheblichen Steuerausfällen führt. Außerdem sollen Unternehmensgruppen Gewinne und Verluste von Einzelfirmen nicht so leicht miteinander verrechnen können.
Die grüne Finanzexpertin Christine Scheel wertete diesen Kompromiss als Erfolg: „Auch international tätige Unternehmen müssen ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten.“ Obwohl Hessens Ministerpräsident Koch nicht im Auftrag der Union verhandelte, signalisierten einige CDU-Landesregierungen bereits Zustimmung.
Schwieriger wird es hingegen bei „Liste 2“. Diese enthält Punkte, auf die sich Koch, Steinbrück und die Finanzexperten einigen konnten, die aber zum Beispiel von Bayerns Landeschef Edmund Stoiber (CSU) abgelehnt werden. Dazu gehört die von Rot-Grün anvisierte Mindeststeuer für Unternehmen. 50 Prozent ihres jährlichen Gewinns sollen sie in jedem Fall versteuern, damit eine berechenbare Summe an Körperschaftssteuer fließt. Weil Stoiber das ablehnt, werden Koch und Steinbrück diesen Punkt nur als Absichtserklärung in den Vermittlungsausschuss einbringen. Was dabei herauskommt, weiß niemand.
Sicherer erscheint dagegen die Zukunft der „Liste 3“. Hierunter fällt die Kürzung der Eigenheimzulage. Der Vermittlungsausschuss wird beschließen, weiter über das Problem nachzudenken. Passieren wird aber nichts.
Mir dieser Minimallösung haben die Finanzminister von Bund und Ländern ein paar Probleme mehr. Denn nur etwa die Hälfte der von Rot-Grün eingeplanten Mehreinnahmen fließen in ihre Kassen. HANNES KOCH
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