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Archiv-Artikel

Grüne schaffen Riester-Rente ab

Private Altersvorsorge soll einfacher werden: Durch Vorsorgekonten, auf die bis zu 3.000 Euro im Jahr eingezahlt werden. SPD hat offene Ohren, sagen Dückert und Scheel

BERLIN taz ■ Die Grünen wollen die Riester-Rente ergänzen und damit faktisch abschaffen: Sie fordern ein individuelles „Altersvorsorgekonto“, das steuerlich gefördert wird. Die Beschäftigten sollen frei wählen dürfen, wie sie privat vorsorgen – ob sie etwa in Sparpläne, Immobilien oder Lebensversicherungen investieren. Auch die Riester-Renten können auf dieses Altersvorsorgekonto übertragen werden. Jährlich sollen Einzahlungen von 3.000 Euro steuerfrei sein.

Die beiden Grünen-Politikerinnen Thea Dückert und Christine Scheel waren gestern optimistisch, dass ihr Vorschlag auch bei der SPD durchkommt: „Wir stoßen dort auf offene Ohren.“ Denn es sei ja inzwischen unübersehbar, dass die Bürger „das Riester-Modell als zu kompliziert wahrnehmen.“ Etwa 30 Millionen Arbeitnehmer sind anspruchsberechtigt, doch nur drei Millionen hatten sich bis Ende 2002 für die Riester-Rente entschieden. Weitere 2 Millionen wählten die betriebliche Vorsorge der Eichel-Förderung.

Wie schon die Riester-Rente würde auch das neue Altersvorsorgekonto „nachgelagert“ besteuert. Während also die Einzahlungen bis zu 3.000 Euro jährlich steuerfrei sind, müssten Entnahmen und Erträge versteuert werden. Dennoch wäre dieses Modell günstiger: Da Rentner meist nicht mehr so hohe Einkünfte haben wie als Beschäftigte, müssten sie weniger abgeben.

Die geplante Steuerbefreiung wäre allerdings uninteressant für Arbeitnehmer, die auch bisher keine oder nur wenig Steuern zahlen – daher sind alternativ auch Zulagen im Gespräch. Anders als bei der Riester-Rente gäbe es keine komplizierten Vorschriften zur Auszahlung. So würden weder Mindestalter noch Stückelungen vorgeschrieben. „Die meisten Leute können ja rechnen“, sagte Scheel dazu. Sprich: Es fallen automatisch weniger Steuern an, wenn man die Auszahlungen in Raten gestaltet.

Ein weiteres leidiges Thema bei der Riester-Rente war stets die Frage, wie und ob sich Ansprüche vererben lassen. Dies soll bei dem Altersvorsorgekonto ebenfalls ganz einfach sein: Kapital und Erträge könnten ganz normal per Testament vermacht werden. Der Begünstigte müsste Erbschaftssteuer zahlen. Sobald er dann das Konto plündert oder auflöst, würde die individuelle Einkommensteuer fällig.

Aber Scheel und Dückert wollten gestern nicht nur grundsätzliche Vorschläge zur Riester-Rente präsentieren – sondern gleichzeitig die aktuelle Diskussion beeinflussen, wie die Anrechnung von Vermögen zu gestalten ist, wenn Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt werden. Ihre Idee: Die Bezieher des neuen Arbeitslosengeld II sollen einen Betrag behalten können, der in etwa dem Kapital und den Erträgen auf ihrem individuellen Altersvorsorgekonto entsprechen würde. ULRIKE HERRMANN

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