: Der Preis der Untreue
Der suspendierte Saarbrücker Oberbürgermeister Hoffmann ließ mit Geld der Stadt sein Haus umbauen. Dafür soll er Strafe zahlen. Nun hofft er auf einen neuen Richterspruch
SAARBRÜCKEN taz ■ Das Korruptionsverfahren gegen Hajo Hoffmann (SPD), den vom Dienst suspendierten Oberbürgermeister der saarländischen Landeshauptstadt, geht heute in die zweite Runde. Bereits im Mai 2002 hatte das Saarbrücker Amtsgericht Hoffmann wegen „erwiesener zweifacher Untreue zum Nachteil städtischer Gesellschaften“ zu 25.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Doch Hoffmann akzeptierte das Urteil nicht und beantragte Revision – obwohl fast alle Prozessbeobachter es als milde bewerteten. Der langjährige Weggefährte Oskar Lafontaines bezeichnet sich selbst als unschuldig.
Dass erst jetzt, nach knapp zwei Jahren, das Berufungsverfahren vor dem Saarbrücker Landgericht beginnt, lasten Sozialdemokraten in der Landeshauptstadt der Staatsanwaltschaft an. Sie habe lange nach weiteren Zeugen gesucht, um ihre Anklage untermauern zu können. So sei das Verfahren verschleppt worden – hinein in den Kommunal- und Landtagswahlkampf. Die Behörde wies die Vorwürfe zurück. Man habe lediglich sorgfältig gearbeitet. Zudem hätten sich erst nach und nach neue Erkenntnisse ergeben.
Sollte Hoffmann erneut verurteilt werden, dürfte das die Wahlchancen der SPD in der Landeshauptstadt erheblich schmälern – auch wenn dort keine Bürgermeisterdirektwahlen stattfinden.
Seit die Rathauskoalition zwischen Union und Bündnisgrünen im Herbst 2003 unrühmlich scheiterte, hoffen die Sozialdemokraten, die Mehrheit im Stadtrat zurückzuerobern. Hoffmann könnte dann erneut den Oberbürgermeistersessel beanspruchen, auf dem jetzt vertretungsweise der Grüne Kajo Breuer sitzt.
Bestätigt das Landgericht allerdings den Schuldspruch, kann Hoffmann zumindest vorerst nicht auf ein politisches Comeback hoffen. Die SPD müsste sich zudem einen neuen Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl suchen, die dann wahrscheinlich unmittelbar nach den Kommunalwahlen am 13. Juni stattfinden wird.
Allzu gut stehen Hoffmanns Chancen nicht. Die Amtsrichterin nämlich begründete im ersten Verfahren ihr Urteil gegen Hoffmann ausschließlich mit den Vorwürfe der Staatsanwaltschaft, die durch zahlreiche Zeugenaussagen bekräftigt werden konnten. Es sei „zweifelsfrei“, so die Richterin, dass Hoffmann Bauleistungen in Höhe von 25.000 Euro an seinem Privathaus nicht selbst bezahlt habe. Die Summe sei von der kommunalen Entwicklungs- und Sanierungsgesellschaft (ESG) mit den Kosten für ein städtisches Bauvorhaben intern verrechnet worden. Hoffmann war seinerzeit Vorsitzender des Aufsichtsrates der ESG.
Außerdem habe eine andere städtische Gesellschaft Gartenarbeiten am Privathaus des Oberbürgermeisters bezahlt. Hoffmanns Erwiderung, er habe „vergessen“, die Beträge zu begleichen, ließ die Amtsrichterin nicht gelten. So naiv und dumm könne doch kein Oberbürgermeister sein, sagte auch die Staatsanwaltschaft.
Jetzt hat das Landgericht das letzte Wort. Bis Ende März, so die Planung des Gerichts, soll ein Urteil gefällt werden. Es entscheidet auch über die politische Karriere eines Mannes, der einst als roter Hoffnungsträger galt.
KLAUS-PETER KLINGELSCHMITT