: Kein Lauschen bei Angels-Anwalt
HANNOVER taz ■ Das Abhören des Gesprächs eines „Hell's Angels“-Verteidigers aus Hannover mit einem Belastungszeugen in der Anwaltskanzlei war rechtswidrig. Das geht aus gleich lautenden Beschlüssen der Landgerichte Oldenburg und Hannover hervor. Die Amtsgerichte in Oldenburg und Hannover hatten die Abhörmaßnahme zunächst im Zuge eines Oldenburger Ermittlungsverfahrens genehmigt. Der Zeuge war verwanzt worden, weil die Gefahr bestand, dass der Mann bei dem Gespräch unter Druck gesetzt werden sollte. Es habe zwar Anhaltspunkte für diese Auffassung gegeben, so das Oldenburger Gericht. Das reiche jedoch nicht für die Billigung des Lauschangriffs auf das Anwaltsbüro. Eine Kanzlei stehe genau wie Privatwohnungen unter besonderem Schutz. In dem noch laufenden Ermittlungsverfahren gegen ein Mitglied der Rockerbande „Hell's Angels“ geht es unter anderem um erpresserischen Menschenraub.