: Wer‘s knallen lässt, sitzt länger
KARLSRUHE dpa ■ Räuber mit Schreckschusspistolen können künftig härter bestraft werden. Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) werden Schreckschusspistolen fortan als „Waffen“ im Sinne des Strafgesetzbuchs eingestuft. Wer einen bewaffneten Raubüberfall begeht, wird wegen schweren Raubes mit mindestens drei Jahren Haft bestraft. Setzt er die Waffe ein, beträgt die Mindeststrafe sogar fünf Jahre. Der BGH begründete die geänderte Rechtsprechung mit wissenschaftlichen Erkenntnissen, wonach geladene Schreckschusswaffen so gefährlich seien wie Gaspistolen, die bisher schon als Waffen galten. Der BGH verwies auf das verschärfte Waffenrecht: Es stuft Schreckschusspistolen als Schusswaffen ein, für deren Führen ein „kleiner Waffenschein“ erforderlich ist. (Az. GSSt 2/02)