DFB rettet Unentschieden

Ein Schalker Fan hat gegen den DFB wegen eines bundesweit ausgesprochenen Stadionverbotes geklagt. Die Verhandlung vor dem Wuppertaler Amtsgericht endete mit einem Vergleich

VON HOLGER PAULER

Ein Fan des FC Schalke 04 hat sich mit dem Deutschen Fußballbund (DFB) vor dem Amtsgericht Wuppertal auf eine teilweise Aufhebung seines bundesweiten Stadionverbots geeinigt. Ein Urteil wurde nicht gesprochen. Der Fan hatte gegen das vom DFB verhängte Verbot geklagt. Im letzten Jahr war er auf der Rückfahrt von einem Bundesliga-Spiel in Bremen in Gewahrsam genommen worden. Er wurde vom Bundesgrenzschutz (BGS) in Zusammenhang mit einer Schlägerei zwischen Schalker und Bremer Hooligans gebracht. „Mein Mandant ist in Bremen ausgestiegen, um etwas zu essen“, sagt Friedrich Klein, der Anwalt des Klägers, „bis heute gibt es keine Beweise für eine Teilnahme an der Schlägerei.“

Ursprünglich war für das Stadionverbot das Höchstmaß von fünf Jahren ausgesprochen worden – bis Ende 2008. DFB-Justiziar Jörg Englisch und der Kläger einigten sich jetzt auf eine Aufhebung des Verbots für Heimspiele des FC Schalke 04 zum 30. Juni des laufenden Jahres, sowie auf eine Verkürzung des bundesweiten Stadionverbots zum 31.05.2005. Probleme gab es, nachdem das Gericht die Beweispflicht umkehrt hatte. Ursprünglich hätte der DFB die Schuld des Angeklagten beweisen müssen. Wegen der Erkrankung des DFB-Justiziars war die Verhandlung auf den 18. Februar verschoben worden. Beim neuen Termin musste nun der klagende Fan seine Unschuld beweisen – ohne Begründung des Gerichts.

Um etwaige Folgekosten zu sparen, habe man sich auf den Vergleich geeinigt, so der Kläger: „Der Prozess hätte sich bis Ende des Jahres hinausgezögert. Entlastungszeugen hätten benannt werden müssen.“ Im Vorfeld der Verhandlung hatte der DFB die örtliche Zuständigkeit gerügt. Der Verband hätte den Prozess lieber zu hause in Frankfurt verhandelt. „Das Amtsgericht Frankfurt gilt nicht gerade als DFB-kritisch“, sagt der Anwalt des Klägers. Viele Urteile seien im Sinne des DFB gefällt worden.

Stadionverbote werden von den Vereinen ausgesprochen. Als Grundlage dient die Datei „Gewalttäter Sport“ der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landeskriminalamt (LKA) Düsseldorf. In der Datei sind offiziell über 4.000 Personen gespeichert. Für eine Erfassung reicht es aus, wenn am Rande eines Fußballspiels die Personalien aufgenommen werden. „Daten von Personen werden aufgenommen wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigten, dass sich diese Personen zukünftig im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen an Straftaten von erheblicher Bedeutung beteiligen werden“, heißt es beim LKA. Den betroffenen Personen wird jeglicher Zugang zu Spielen mit deutscher Beteiligung verweigert. Das Verbot gilt für Spiele der ersten drei Ligen und auch für Länderspiele. Reisen zu Spielen ins Ausland können ebenfalls verwehrt werden. Gelöscht werden die Daten, auch bei festgestellter Unschuld, nur auf persönliche Anfrage.