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Archiv-Artikel

Gelegentliche Nachhilfe bleibt straffrei

Das neue Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sieht keine schärfere Kontrolle von privaten Haushalten vor

BERLIN taz ■ Gelegentliches Babysitting bleibt auch künftig straffrei – selbst dann, wenn es in gewissen Grenzen entlohnt wird. Nach dem neuen Gesetz, das die Bundesregierung gestern beschlossen hat, werden die Vorschriften zur Schwarzarbeit in privaten Haushalten nicht verschärft, sondern sogar gelockert. In dem ursprünglichen Entwurf von Finanzminister Hans Eichel (SPD) war eine strengere Kontrolle von Privathaushalten vorgesehen gewesen – was zu massiven Protesten geführt hatte.

Nun zählt Nachbarschaftshilfe, die „nicht nachhaltig auf Gewinn ausgerichtet“ ist, weiterhin nicht als Schwarzarbeit, wie die Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks in Berlin mitteilte. „Wenn jemand in unregelmäßigen Abständen jemandem hilft“, sei dies kein Problem. Wer jedoch wöchentlich in Kleinanzeigen seine Hilfe beim Umzug anbietet, muss dies als Gewerbe anmelden. Meldepflichtig ist auch der arbeitslose Lehrer, der regelmäßige Nachhilfe gegen Geld erteilt. Werden geringfügig Beschäftigte im Haushalt – etwa Putzfrauen – nicht bei der Minijobzentrale der Bundesknappschaft angemeldet, stellt das künftig nur eine Ordnungswidrigkeit dar, hier wurden die Vorschriften gelockert.

Eindämmen soll die illegale Beschäftigung die neue „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“. Die Behörde, die der Oberfinanzdirektion Köln untersteht, zählt 7.000 Mitarbeiter aus Zoll und Bundesanstalt für Arbeit. Sie soll von 113 Standorten aus den Kampf gegen die Schwarzarbeit führen. Systematische Überprüfungen von Haushalten wird es dabei nicht geben. Auch anonymen Hinweisen auf Privatpersonen wird nicht nachgegangen.

Unternehmen müssen künftig bei Dienstleistungen auf privaten Grundstücken ihrem Auftraggeber grundsätzlich eine Rechnung ausstellen, die dieser mindestens zwei Jahre lang aufbewahren muss. Bei Unfällen von illegal Beschäftigten können die Berufsgenossenschaften künftig den Arbeitgeber für den Schaden haftbar machen. Bisher kam die Genossenschaft für die Kosten auf. Außerdem soll die Finanzkontrolle bei der Vergabe von Aufträgen prüfen, ob die entsprechenden Angebote ohne illegale Beschäftigung realisiert werden können.

Besonders von der Schwarzarbeit betroffen sind die Baubranche, das Taxigewerbe sowie Hotels und Spielhallen. Der Anteil der Schwarzarbeit am Bruttoinlandsprodukt wird in Deutschland auf 17 Prozent oder 370 Milliarden Euro geschätzt. Mit dem Gesetz hofft die Regierung auf eine Milliarde mehr Steuereinnahmen. ANDREAS SPANNBAUER