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Archiv-Artikel

Mord beim Friseur

Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung einer 49-jährigen Frau, die ihren Schwager erschossen hat

Von EE

Ein Jahr nach den Todesschüssen in einem Hamburger Friseursalon ist die Verurteilung der 49-jährigen Täterin zu lebenslanger Haft rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig hat die Revision der Frau gegen das Urteil des Hamburger Landgerichtes als „offensichtlich unbegründet“ verworfen.

Melek B. hatte ihren Schwager Yilmaz B. regelrecht hingerichtet. Am 12. April vorigen Jahres war sie zu dessen Friseursalon in Fuhlsbüttel gefahren, hatte ihre Handtasche geöffnet, eine Pistole herausgeholt und abgedrückt. Drei Schüsse feuerte sie ab. Ihr Schwager war sofort tot.

Zur Begründung hatte die dreifache Mutter angegeben, ihr Schwager habe ihr Geld geschuldet und ein Verhältnis mit ihrer Tochter gehabt, das sie nicht billigen konnte. Nach ihrer langjährigen Arbeit als Stationshilfe in einem Krankenhaus hatte sich Melek B. im Friseurgeschäft ihres Schwagers mit 25.000 Euro eingekauft. Da der Salon nach kurzer Zeit sehr schlecht gelaufen sei, erklärte sie in ihrem Prozess vor dem Landgericht, habe sie versucht, ihr Geld zurückzubekommen. Ihr Schwager habe ihr aber nur einen kleinen Teil ausbezahlt. Dann habe sie zudem erfahren, dass der verhasste Verwandte ein Verhältnis mit ihrer Tochter hatte: „Wie kann man so etwas nur machen“, hatte die Frau im Gerichtsprozess unter Tränen ihre Verzweiflung ausgedrückt.

Melek B. hatte vor Gericht ausgesagt, dass sie sehr bereue, das Leben eines Menschen zerstört zu haben. Am Tatort hatte sie sich damals widerstandslos verhaften lassen. Auch vor Gericht hatte sie ihre Tat unumwunden eingeräumt. Sie hatte diese aber als Kurzschlusshandlung dargestellt. „Ich stand in dem Moment neben mir“, hatte sie behauptet: „Ich sah von außen, wie ich schoss“. Dem aber hatte schon das Landgericht keinen Glauben geschenkt, nicht zuletzt weil Melek B. nicht erklären konnte, wieso sie an jenem Tag überhaupt die Pistole bei sich trug. „Diese Tat“, hatte das Gericht in seinem Urteil im Oktober befunden, „war konsequent und eiskalt geplant.“ EE