: lokalkoloratur
Der Mann kann noch siegen. 0:1 gegen Werder, 0:1 beim BVB, aber jetzt: Das Hamburger Landgericht hat gestern entschieden, dass der PC-Spielehersteller Electronic Arts das Spiel „FIFA-Weltmeisterschaft 2002“, in dem Oliver Kahn als einer von zahlreichen Profis dargestellt wird, nicht weiter vertreiben darf. Sowohl die bildliche Darstellung als auch die Namensnennung des Profis habe die Persönlichkeitsrechte von Kahn verletzt, hat das Gericht entschieden. Nun ist es angesichts der Schlagzeilen der vergangenen Woche selbstverständlich etwas putzig, dass Kahn sich ausgerechnet durch ein harmloses Fußball-Computerspiel in seiner Persönlichkeit verletzt fühlt. Aber wahrscheinlich ist es so, dass man einen Spielehersteller denn doch leichteren Herzens vor Gericht zerrt als den Axel-Springer-Verlag mit seinen Kohorten von Hausjuristen. Auf dessen Verlagsfluren übrigens ein Riesenposter von Oliver Kahn hängt, wie er sich gerade weit aufgerissenen Mundes in die Hose greift. Das nur nebenbei. Aber jetzt sind ja die Persönlichkeitsrechte des Herrn Kahn wiederhergestellt. Und weil ihm das so wichtig ist und es ihm dabei gar nicht um Geld geht, will unser großes nationales Vorbild die Computerfirma jetzt auch noch auf Schadenersatz verklagen. AHA