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Archiv-Artikel

Uni tütet nochmal ein

Fehler in Satzung über Studiengebühren. AStA argwöhnt, Hochschule wolle kurz vor Wahl „Tatsachen schaffen“

Nach massivem Protest von Studierenden hat die Universität gestern 6.400 Anträge auf Erlass von Langzeitstudiengebühren zurückgerufen und eine korrigierte Version verschickt. Der AStA hatte einen Passus in der vorläufigen Gebührensatzung beanstandet, die Ausnahmen des Gesetzes über die 500-Euro-Abgabe regelt und der Post beigelegt war. So stand dort die falsche Angabe, der Hochschulrat habe die Satzung am 19. Februar bereits beschlossen. „Ein Übertragungsfehler in der Verwaltung“, erklärte die Uni-Pressestelle.

Die Satzung und damit die Umsetzung des Gebührengesetzes wird derzeit vom Akademischen Senat der Uni blockiert. Dieser muss aber Stellung nehmen, bevor der Hochschulrat das Papier verabschieden kann. Offenbar hoffen Senatsmitglieder auf die Rücknahme der Gebühr durch eine neue Regierung nach der Wahl. Nachdem die Wissenschaftsbehörde vergangene Woche angedroht hatte, eine eigene Satzung für die zum 1. April fällige Maut zu diktieren, beschloss das Uni-Präsidium eine vorläufige Fassung.

„Kurz vor der Wahl werden Tatsachen geschaffen“, rügte Jenny Weggen vom AStA und verwies darauf, dass SPD und GAL die Maut ablehnen. Zudem sei zweifelhaft, ob eine nur vom Präsidium beschlossene Satzung als Rechtsgrundlage für die Anhörungen reiche. Auch fehlten in der verwendeten Version vom AStA angemahnte Änderungen.

Uni-Sprecher Peter Wiegand versicherte, es handele sich um eine „vorläufige Satzung. Eine Ersatzvornahme der Behörde wäre sicher strenger ausgefallen“. Am 4. März stehe das Papier erneut im Akademischen Senat auf der Tagesordnung und könne nachgebessert werden. EVA WEIKERT