Verbraucherzentrale verklagt Lichtblick

Mitarbeiter des Ökostromanbieters gingen per Telefon auf Kundenfang und gaben sich als Vertreter der Verbraucherzentrale aus. Die hat das dokumentiert und klagt dagegen

Eine zwiespältige Angelegenheit, auf die sich die Verbraucherzentrale Bremen eingelassen hat: Einerseits fordert sie Verbraucher aktiv zum Wechsel des Stromanbieters auf, andererseits verklagt sie jetzt einen von ihnen – auch noch einen, der sich dem Ökostrom verpflichtet hat.

Lichtblick, nach eigenen Angaben Deutschlands größter unabhängiger Stromversorger, soll unlauter um Kunden geworben haben. Mit Telefonanrufen, ohne dass die Angerufenen um Anrufe gebeten hatten. Dass die Leute von Lichtblick sich dabei mitunter als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale ausgaben, empfindet sie als besonders dreist.

Im September hatte die Zentrale das Hamburger Unternehmen abgemahnt und eine Unterlassungserklärung gefordert. Beigefügt waren fünf Fälle, in denen Lichtblick-Mitarbeiter – teils angeblich im Auftrag der Verbraucherzentrale – per Telefon Termine für einer Energieberatung vereinbaren oder zu Informationsveranstaltungen von Lichtblick einladen wollten.

Lichtblick reagierte und trennte sich von einem Vertriebspartner, der entgegen des im Hause gepflegten Stils mit dem Telefon auf Kundenfang gegangen war. Das Unternehmen überwies auch die von der Verbraucherzentrale geforderten 200 Euro zur Erstattung der Abmahnkosten – habe aber, sagt die Verbraucherzentrale, die Unterlassungserklärung nicht abgegeben. Weil das darauf hindeute, auch weiterhin Werbung per Telefon zu machen, habe man Klage eingereicht. Die Rechtssprechung sieht das regelmäßig genau so, weshalb die Verbraucherschützer optimistisch sind. Im Erfolgsfall müsste Lichtblick bis zu 250.000 Euro Strafe für jeden weiteren Anruf zahlen.

Lichtblick stellt die Sache anders dar: Man habe die Unterlassungserklärung Ende September nach Bremen geschickt. Czarnecki wiederum bestreitet, dass sie dort vorliege. FEZ