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Klagerei hat ein Ende

Die Opposition will die Justiz nicht wieder mit dem Haushalt belästigen. Nur CDU denkt noch darüber nach

Eine erneute Klage der Oppositionsfraktionen gegen den Berliner Haushalt scheint vom Tisch zu sein. Die Kritik von CDU, FDP und Grünen war in der Schlussberatung des Hauptausschusses zum Doppelhaushalt 2004/2005 zwar heftig, doch sie bezog sich nur auf die von der rot-roten Koalition gesetzten Schwerpunkte. Das Zahlenwerk an sich habe eine „juristisch tragfähige Form“, sagte der Grünen-Finanzexperte Oliver Schruoffeneger.

Martin Matz (FDP) hält die gerichtlich geforderte Etatbegründung mit der extremen Haushaltsnotlage für richtig. Ein Erfolg der Klage Berlins vor dem Bundesverfassungsgericht auf Entschuldungshilfen des Bundes dürfe nicht gefährdet werden. Nur CDU-Fraktionschef Nicolas Zimmer kündigte an, eine Verfassungsklage gegen den Haushalt prüfen zu lassen. Allein könnte die CDU so ein Projekt jedoch nicht angehen. Für eine Verfassungsklage braucht die Union die Unterstützung einer weiteren Oppositionsfraktion.

Formal wird auch der Doppelhaushalt 2004/2005 verfassungswidrig sein. Die rot-rote Koalition will Kredite über fast 10 Milliarden Euro aufnehmen, aber für nur 4 Milliarden Euro Investitionen tätigen. Nach einem Urteil des Landesverfassungsgerichts muss dies plausibel und detailliert begründet werden. Der Doppeletat soll am 18. März verabschiedet werden.

Nach Darstellung von Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) wurden von der Verwaltung alle Ausgabebegründungen darauf hin überprüft, ob sie den formalen verfassungsrechtlichen Ansprüchen genügen. Eine inhaltliche Bewertung jedes einzelnen Haushaltskapitels könne er aber nicht vornehmen. Dafür seien die Fachressorts und das Parlament zuständig. Um die Transparenz bei der Haushaltsaufstellung zu erhöhen, will die Koalition einen eigenen Entschließungsantrag auf den Weg bringen. TAZ, DDP

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