: Gebühr verschoben
Uni korrigiert erneut Erlassanträge auf Studiengebühren. Bescheide werden erst im Laufe des Semesters erteilt
Gebühren-Chaos auf dem Campus: Zum dritten Mal innerhalb von zwei Wochen startet die Universität in Rotherbaum das Anhörungsverfahren zu Langzeitstudiengebühren neu. Grund ist eine weitere Änderung in der Gebührensatzung. Die zunächst bis morgen gesetzte Frist für Erlassanträge gilt nicht mehr. Stattdessen erhalten die Betroffenen neue Anhörungsbögen mit einer neuen Erklärungsfrist von 14 Tagen. Wie das Zentrum für Studierende ankündigte, werden die Gebührenbescheide wegen der Verzögerung erst im Laufe des Sommersemesters erteilt.
Durchgesetzt hat das neue Anhörungsverfahren der Akademische Senat. Das Selbstverwaltungsgremium hatte fehlende Befreiungsgründe in der Gebührenordnung beanstandet und zugleich gerügt, dass die Uni-Leitung die Erhebung der Gebühr ohne Beschluss der Universitätsgremien eingeleitet hatte.
Die 6.400 betroffenen Studierenden kriegen jetzt zum dritten Mal Post. Nach einem inhaltlichen Fehler im ersten Erlassantrag soll jetzt auch die zweite Version nicht verwendet werden. Schon bewilligte Befreiungsanträge behalten aber ihre Gültigkeit. Mit dem Verschicken der dritten Version wartet das Studierenden-Zentrum diesmal, bis auch der Hochschulrat die Gebührensatzung verabschiedet hat. Das steht diese Woche an.
Wegen des Aufschubs wird der Gebühreneinzug von der Rückmeldung entkoppelt. Laut Uni entfällt für jene, die erst im Semester den Bescheid erhalten und sich dann für die Exmatrikulation entscheiden, die Gebührenpficht. Eva Weikert