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Archiv-Artikel

Verwirrung um CBL-Geschäfte

Sankt Augustiner Bürgerinitiative hat von neuem Leasing-Angebot gehört. Die Stadt dementiert. Bei Bonner Leasing-Deal von 1996 fehlen Belege zu Transaktionskosten

KÖLN taz ■ Die Sankt Augustiner Bürgerinitiative „Nein zu Cross-Border-Leasing“ schlägt Alarm. Aus „gut unterrichteten Kreisen“ will sie erfahren haben, dass der Stadt ein neues Angebot für ein Cross-Border-Leasing (CBL) der Kläranlage samt Kanalnetz vorliegt. Angeblich sei der so genannte Barwertvorteil, den die Kommune dabei einstreichen würde, um 25 Prozent höher als beim letzten Deal.

Diesen hatte der Stadtrat am 17. Februar platzen lassen, nachdem der US-Investor erklärt hatte, den Vertrag wegen möglicher Änderungen im US-Steuerrecht nicht fristgerecht unterschreiben zu können (taz berichtete).

Von dem neuen Angebot will der Erste Beigeordnete der Stadt, Uli Lehmacher (CDU), bislang nichts gehört haben. „Das müsste ich wissen“, sagte er der taz. Im Übrigen habe die Stadt direkt nach dem Ratsbeschluss vom Februar den Vertrag mit den Vermittlern des geplatzten Geschäfts zum 31. März gekündigt – solange gelte er allerdings noch. Daher sei es den Vermittlern theoretisch freigestellt, noch andere Angebote zu machen. Zwar habe der Rat beschlossen, künftig auf CBL-Geschäfte zu verzichten. Aber natürlich könnten die Ratsmitglieder bei einem erneuten Angebot einen neuen Beschluss fassen, erklärte Lehmacher.

Unklarheiten im Zusammenhang mit einem CBL-Geschäft gibt es auch in Bonn. Dort waren 1996 Straßenbahnwagen der Stadtwerke an einen US-Investor verleast worden. Die üblichen „Transaktionskosten“ hatten die Stadtwerke über die WestLB an zwei US-Banken überwiesen, die als Mittler das Geschäft abwickelten, erklärte Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Tom Schmidt der taz. Allerdings vermisst das Bonner Rechnungsprüfungsamt über diese 2 bis 2,5 Millionen DM bis heute eine Abrechnung. Susanne Gannott