: Zoos dürfen impfen
Der jüngste Geflügelpestverdacht in Nordrhein-Westfalen erhärtet sich nicht. Impfverbot für Zootiere aufgehoben
BERLIN taz ■ Der neue Geflügelpestverdacht in Nordrhein-Westfalen hat sich nicht bestätigt. Die Ergebnisse des Schnelltests beim Staatlichen Veterinäruntersuchungsamt im Krefeld seien negativ ausgefallen, sagte gestern Abend ein Sprecher des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums. Auf zwei Höfen im Kreis Kleve waren vorsorglich rund 12.000 Puten und Hühner getötet worden, nachdem in den Geflügelbeständen auffällige Symptome entdeckt worden waren. Der Sperrbezirk um die Betriebe wurde wieder aufgehoben.
Angesichts der Unsicherheit wird es immer wichtiger, zu klären, wie das Virus eingeschleppt wurde. Der Staatssekretär des Bundesagrarministeriums, Alexander Müller, erklärte gestern alle bislang verfolgten Spuren zu „Spekulationen“. So sei etwa der Futtermitteltransporter aus Belgien, der den Hof in Schwalmtal angesteuert habe, bisher nur eine von vielen Möglichkeiten, die untersucht würden.
Trotz der Unsicherheit hatte der Ausschuss Tierseuchen der EU am späten Donnerstag den deutschen Anträgen stattgegeben. Demnach dürfen Zoos in NRW jetzt ihr Federvieh genauso impfen wie Züchter von seltenem Geflügel. „Nach dem Okay der EU haben wir gestern eine entsprechende Verordnung auf den Weg gebracht, die ab heute gültig ist“, so Ministeriumssprecherin Ursula Horsetzky. Demnach sind ab heute im rechtsrheinischen Teil des Bundeslandes auch wieder Transporte von Schlachtgeflügel möglich – unter strengen Auflagen. RENI