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Archiv-Artikel

Die UNO wird zum Feigenblatt

Der Entwurf einer neuen Irak-Resolution der USA spricht den Prinzipien des Völkerrechts Hohn. Doch die klare Ablehnung durch Frankreich, Deutschland und Russland bleibt aus

Im Kabinett Schröder gibt es offenbar noch keine einheitlicheLinie zum Resolutionsentwurf

Nach ihrer Missachtung durch die Betreiber des völkerrechtswidrigen Irakkrieges solle die UNO nun wenigstens im Nachkriegsirak eine „vitale“, „führende“ oder „zentrale“ Rolle spielen, befanden in den vergangenen Wochen vor allem europäische Politiker. Selbst George Bushs wichtigster Kriegsverbündeter Tony Blair erweckte mancherorts die Illusion, er vertrete diese Position und werde auch Washington von ihr überzeugen. Doch das ist nun alles Schnee von gestern. Der wesentlich von der Bush-Administration formulierte amerikanisch-britisch-spanische Entwurf für eine neue Irak-Resolution der UNO sieht für die Weltorganisation nur eine Feigenblattrolle vor. Das gilt auch für die Ende letzter Woche eingebrachte zweite, von Washington gegenüber der Ursprungsversion lediglich kosmetisch veränderten Fassung des Entwurfs.

Die geplante Funktion eines Sonderbeauftragten des UNO-Generalsekretärs ohne jede Entscheidungskompetenz ist lediglich der Versuch, die Feigenblattrolle der UN zu kaschieren. Nach dem Resolutionsentwurf sollen in allen relevanten Bereichen des Wiederaufbaus und der politischen Neuordnung Iraks sowie bei der Ausbeutung der Ölreserven des Landes die Besatzerstaaten USA und Großbritannien das Sagen und die Kontrolle haben. Nicht nur die Reparatur der von den USA und Großbritannien verursachten Kriegsschäden soll mit dem Geld aus den Ölerlösen finanziert werden. Washington und London halten sich sogar die „Option“ offen, mit den Einnahmen aus dem Verkauf irakischen Öls zumindest einen Teil ihrer eigenen Kriegsführungskosten zu decken. Ein zentrales Thema fast aller Irak-Resolutionen seit 1991 – die irakischen Massenvernichtungswaffen, deren angebliche Existenz Washington und London immerhin als Hauptbegründung für den Krieg dienten – kommt in dem Entwurf überhaupt nicht mehr vor. Fast jeder Satz dieses Resolutionsentwurfes ist ein Verhöhnung oder ein Verstoß gegen bislang gültige Prinzipien des Völkerrechts.

Würde der Entwurf vom Sicherheitsrat abgesegnet, bedeutete dies die nachträgliche Legitimierung des Irakkrieges. Nach dem Krieg und nach dem Verzicht selbst der ehemals erklärten Kriegsgegner unter den Ratsmitgliedern – namentlich Frankreich, Deutschland und Russland – diesen Krieg eindeutig als Verstoß gegen die UNO-Charta zu bewerten, wäre eine Verabschiedung dieses Resolutionsentwurfes ein weiterer Nagel für den Sarg des Völkerrechts und der Institution der UNO.

Sind die früheren Kriegsgegner unter den Ratsmitgliedern bereit, dieser imperialen Anmaßung aus Washington mit dem Maß an Widerspruch und Prinzipienfestigkeit zu begegnen, das erforderlich wäre, um die UNO und das Völkerrecht zu retten? Oder obsiegen wirtschaftliche Partikularinteressen und die insbesonders in Berlin gehegte Illusion, durch eine Erfüllung von Washingtons völkerrechtswidrigen Wünschen lasse sich das angeschlagene Verhältnis zur Bush-Administration wieder verbessern. Die bisherigen Reaktionen aus Paris, Berlin und Moskau ergeben ein widersprüchliches Bild. Zu hören sind bislang lediglich Forderungen nach Einzelkorrekturen des Resolutionsentwurfes, die seine fatale Grundrichtung nicht verändern würden. Ebenso wie vor dem Krieg verzichteten die drei Regierungen auf die Vorlage einer Gegenresolution. Zur Zurückhaltung der beiden vetoberechtigten Ratsmitglieder Frankreich und Russland hat auch die gönnerhafte Zusage der Bush-Administration beigetragen, zumindest ein Teil der bisherigen französischen und russischen Ölverträge mit dem Irak werde von der durch Washington eingesetzten Interimsregierung in Bagdad nicht annulliert.

In der Bundesregierung gibt es offensichtlich noch keine einheitliche Linie. Es sei denn, die widersprüchlichen Äußerungen verschiedener Kabinettsmitglieder in den letzten Tagen sind Teil eines abgesprochen Spiels mit verteilten Rollen. Kanzler Schröder signalisiert die größte Bereitschaft, Washingtons Verlangen nach sofortiger Aufhebung der Irak-Sanktionen und anderen Forderungen bedingungslos zu erfüllen. Entwicklungshilfeministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul formuliert die präzisesten und weitestgehenden Gegenpositionen zu dem Resolutionsentwurf. Und Außenminister Fischer oszilliert zwischen diesen Polen und hält sich wie immer alle Optionen offen. Bleibt die Hoffnung, dass zumindest die Forderungen Wieczorek-Zeuls von der Bundesregierung auch im Sicherheitsrat vertreten werden. Geschieht dies nicht und bleiben die Regierungen Frankreichs, Deutschlands und Russlands bei ihrer bislang demonstrierten Haltung, machen sie sich zum Handlanger der Bush-Administration und wirken an der Zerstörung der nach 1945 entstandenen internationalen Rechts- und Sicherheitsordnung mit. Ohne entschiedenen Widerspruch dieser drei Mächte ist auch nicht damit zu rechnen, dass die sechs schwachen Nichtständigen Ratsmitglieder (Angola, Kamerun, Guinea, Mexiko, Chile und Pakistan), deren Vorabzustimmung zum Irakkrieg Washington auch mit Erpressung nicht erzwingen konnte, diesmal erneut Nein sagen.

Massenvernichtungs-Waffen des Irak kommen in dem Entwurf überhaupt nicht mehr vor

Die öffentliche Debatte über den Resolutionsentwurf beschränkt sich bislang weitgehend auf die von seinen Autoren verlangte Aufhebung aller Sanktionen gegen Irak bis spätestens zum 3. Juni, dem Tag, an dem das Programm „Öl für Nahrungsmittel“ ausläuft. Völlig zu Recht gelten diese Sanktionen bei Gegnern wie Befürwortern des Irakkrieges als verpönt. Haben diese Sanktionen seit 1991 nach Angaben humanitärer UNO-Organissationen doch den Tod von über 1,6 Millionen Irakern verursacht. Trotz dieser seit langem bekannten völkermörderischen Auswirkungen haben die USA in den letzten zwölf Jahren alle Versuche vereitelt, diese grausamen Sanktionen aufzuheben oder wenigstens zu lockern. Dieser Umstand, der in der aktuellen Debatte gern vergessen oder bewusst unterschlagen wird, macht es sehr schwer, jetzt humanitäre Begründungen der Bush-Administration für eine Forderung nach Aufhebung der Sanktionen für glaubwürdig zu halten. Natürlich muss es oberstes Ziel aller Anstrengungen sein, die Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die einem schnellen Wiederaufbau Iraks, einer Wiederbelebung seiner Wirtschaft und vor allem der umfassenden Versorgung der Zivilbevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern entgegenstehen. Ob dies allerdings durch die Aufhebung der Sanktionen im Rahmen einer fortgesetzten Besatzung und Kontrolle Iraks und seiner Ölvorkommen durch die USA und Großbritannien erreicht werden kann, ist zweifelhaft. Der Bush-Administration geht es mit der Forderung nach schneller Aufhebung der Sanktionen offenbar um etwas anderes: In den letzten Wochen hat die US-Regierung amerikanischen Konzernen milliardenschwere Aufträge, vor allem für die Reparatur und Wiederinbetriebnahme irakischer Ölanlagen, zugeschanzt. Jetzt müssen die Unternehmen die Möglichkeit erhalten, diese Aufträge umzusetzen. ANDREAS ZUMACH