: Wenig Geld für Soziales
Wer noch eine BSHG-19-Stelle bekommt, ist schlechter gestellt als früher
Bremen taz ■ Stellen, die nach dem Bundessozialhilfegesetz § 19 vom Sozialamt bezahlt wurden, sind ein auslaufendes Modell. Ab 2005 wird es diese Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Sozialhilfe-Empfänger nicht mehr geben.
Diejenigen, die jetzt noch den Zuschlag für eine „BSHG-19“-Stelle bekommen, werden aber nur bis Ende des Jahres beschäftigt, nicht wie früher üblich für ein ganzes Jahr. Diese Praxis bestätigte Sozial- und Arbeitssenatorin Karin Röpke (SPD) am Montagabend der Deputation für Gesundheit und Arbeit. Das Problem daran sei, so die Grüne Abgeordnete Silvia Schön, dass aber erst nach einer Einjahresfrist ein Anrecht auf Arbeitslosengeld bestünde. Dieses wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Beim Arbeitslosengeld II hingegen müsse die Kommune für das Wohngeld aufkommen, so Schön. „Eigentlich müsste die Sozialbehörde doch ein Interesse daran haben, möglichst vielen Menschen das Arbeitslosengeld 1 zu ermöglichen.“
Ob es nach dem ersten Juli überhaupt noch neue BSHG-19-Stellen geben wird, hätte die Senatorin am Donnerstag nicht sagen können, so Schön. Unklar ist derzeit auch, ob Teile des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms angesichts des 60-Millionen-Defizits im Sozial-Haushalt noch fortgeführt werden können. Knapp anderthalb Millionen Euro kostet etwa das Programm „Ausbildung – bleib dran“ bis Ende März 2007. Mit diesem soll vermieden werden, dass Jugendliche ihre Ausbildung vorzeitig abbrechen. Über die Bewilligung dieser Mittel sollte eigentlich in der Deputations-Sitzung abgestimmt werden. Auf der Kippe stehen zwei weitere Programme. Die Senatorin habe jedoch angekündigt, sich für die Fortführung einzusetzen, sagte Schön. eib