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Archiv-Artikel

Europa schützt Parma-Schinken

Von CHR

FREIBURG taz ■ Parma-Schinken darf nur so heißen, wenn er auch aus Parma kommt. Das hat gestern der Europäische Gerichtshof entschieden. Das Gericht gab damit dem italienischen Consortio del Prosciutto di Parma Recht. Dieses hatte zwei britische Firmen verklagt, weil sie den Schinken am Stück aus Italien bezogen und selbst geschnitten und dann vermarktet hatten. Gleiches gilt für Parmesankäse, der nur als „Grana Padano“ vermarktet werden darf, wenn er auch im Erzeugungsgebiet gerieben und verpackt wurde. Damit darf das französische Unternehmen Ravli den Käse nicht mehr am Stück importieren und dann selbst weiterverarbeiten. Dies könne dem Ansehen der Ursprungsbezeichnung schaden, stellten die Richter fest. Das Urteil kommt überraschend. Der Generalanwalt, dessen Empfehlungen die Richter meist folgen, hatte einen weniger strengen Schutz der Herkunftsbezeichnung empfohlen. CHR