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Archiv-Artikel

Regionalverband Ruhr verfassungswidrig?

Die CDU zwingt mit Hilfe der Grünen den Kommunalverband Ruhr (KVR) ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit des neuen Regionalverbandsgesetzes zu finanzieren. Der KVR soll zahlen, klagen darf er dann aber nicht

RUHR taz ■ Die CDU-regierten Kommunen haben der Entwicklung der Ruhrregion neue Steine in den Weg gerollt. Sie halten das im Januar von der rot-grünen Landesregierung beschlossene Gesetz zum neuen Regionalverband Ruhr (RVR) für verfassungswidrig. Im Oktober soll der RVR den Kommunalverband Ruhr (KVR) ablösen. Doch der Verbandsausschuss im KVR hat gestern beschlossen, erst einmal ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, dass die Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes überprüfen soll.

„Wir wollen da aber nichts kaputtmachen“ erklärte Wilhelm Jasperneite, der CDU-Fraktionsvorsitzende im Ausschuss. Bereits vor der Sommerpause solle das Gutachten fertig sein und Rechtssicherheit herrschen. Die Region brauche im Herbst einen handlungsfähigen Regionalverband, deshalb habe seine Fraktion das Gutachten erzwungen. Die eine Stimme Mehrheit im Verbandsausschuss lieferte dafür verabredungsgemäß die grüne Kreistagsabgeordnete Monika Steinheuser, die von der Recklinghäuser CDU einen Sitz im KVR erhalten hat. Ihr fällt schwer zu erklären, warum das Gesetz verfassungswidrig sei. „Der KVR ist ein Vorläufer des RVR“, sagt sie. Es gäbe auch noch viele unklare Formulierungen im rot-grünen Gesetz. Steinheuser will deshalb Nachbesserungen der Landesregierung, eine Verfassungsklage will sie überraschenderweise nicht. Auf die Frage, warum der KVR das Rechtsgutachten dann aber selbst bezahlen soll, statt der CDU-Landtagsfraktion, antwortet sie: „Das passt mir natürlich nicht“.

Im Falle von verfassungsrechtlichen Bedenken im Gutachten kann der Kommunalverband nämlich aus formalen Gründen nicht vor den NRW-Verfassungsgerichtshof ziehen. „Da muss man dann eben einen finden“, Steinheuser will sich nicht den Kopf der Landes-CDU zerbrechen, die sie aber unterstützt. Und dass sie gegen die eigene, grüne Fraktion im Landtag gestimmt hat, ist der Grundschulleiterin und Hobbymalerin aus dem Vest egal. „Das trifft mich nicht so“. Thomas Rommelspacher, der grüne Landtagsabgeordnete und Ruhrgebietsexperte aus Essen lacht. „Ich halte das für eine Rieseneselei“, sagt er. Damit wolle die CDU Kommunalwahlkampf machen, obwohl sie sich Jahre lang nicht um die Entwicklung der Gesetzesvorlage gekümmert hat. „Die haben immer nur gemeckert“

Bei der KVR-Sitzung wurden von der CDU-Fraktion 17 Paragraphen des RVR-Gesetzes in Frage gestellt. Die Mehrheitsfraktion der CDU-regierten Kommunen moniert besonders, dass durch die Gesetzesänderung die kommunale Selbstverwaltung eingeschränkt würde. Zu viel Macht wollen die Christdemokraten dem Land über den neuen RVR nicht zubilligen. Ob ihre Landtagsfraktion aber Klage erhebt, ist noch lange nicht sicher. Stimmen aus der Landes-CDU bezweifeln das bereits jetzt.

Bezweifeln tut das auch Martina Schmück-Glock, die Fraktionsvorsitzende der SPD im KVR. „Die sind hier völlig durchgedreht“ sagt sie. Das werde eher ein überflüssiges Thema für die Sommerpause. Ausserdem sei es eine Verschwendung der knappen finanziellen Mittel des Verbandes. Die CDU-Fraktion habe sich nie aktiv an der monatelangen Beratungen des RVR Gesetzes im KVR und im Landtag beteiligt. „Hier soll jetzt mit Steuergeldern der Bürger der CDU Landtagsfraktion Munition für die kommende Wahlkämpfe geliefert werden“, analysiert Martina Schmück-Glock.

Dennoch muss Verbandspräsident Gerd Willamowski jetzt für ein paar tausend Euro einen Juristen suchen, der das Gutachten erstellt. PETER ORTMANN