piwik no script img

Archiv-Artikel

Die Ökostrom-Lobby findet Gehör

Auf eine großzügige Förderung der erneuerbaren Energien aus Wind, Wasser und Biomasse verständigen sich die rot-grünen Umwelt- und Energiepolitiker im Bundestag. Zuschüsse sind höher als im Gesetzesentwurf des Umweltministeriums geplant

AUS FREIBURG BERNWARD JANZING

Die Betreiber von Wind-, Wasser- und Biomassekraftwerken sollen eine großzügigere Förderung erhalten als bisher geplant. Darauf haben sich die Umweltpolitiker von SPD und Grünen im Bundestag am späten Donnerstag geeinigt.

Während für die Solarenergie bereits zum Jahresbeginn durch ein Vorschaltgesetz klare Verhältnisse geschaffen wurden, hingen die anderen erneuerbaren Energien bislang in der Luft. Unklar war, zu welchen Konditionen die Kraftwerksbetreiber künftig ihren Strom ins Netz einspeisen können. Zwar gab es einen Entwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energie-Gesetzes von Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) – er wurde aber zwischen Wirtschaftsministerium einerseits und den Fraktionen andererseits zerredet.

Jetzt haben die Arbeitsgruppen der Regierungsfraktionen einen eigenen Entwurf auf den Weg gebracht. Und die Einigung ist ganz im Sinne der erneuerbaren Energien: Ein Großteil der Forderungen, die von den entsprechenden Branchen- und Umweltverbänden erhoben worden waren, werden danach umgesetzt. So wird für Wasserkraftwerke die Vergütung künftig über 30 statt über 20 Jahre festgeschrieben, was durch die langen Abschreibungszeiträume der Anlagen begründet ist. Zudem wird die jährliche Degression der Sätze für Neuanlagen, die bei 1 Prozent pro Jahr liegen sollte, gestrichen. Für Modernisierungen wurde zudem ein Aufschlag von 2 Cent je Kilowattstunde festgelegt. Und die scharfen ökologischen Auflagen, über deren Sinn Umweltexperten zuletzt heftig debattiert hatten, wurden abgeschwächt.

Bei der Windkraft haben die Fraktionen eine Hürde, die für manchen Binnenlandstandort unüberwindbar gewesen wäre, entgegen dem Gesetzentwurf vom Sommer wieder gestrichen. Danach sollten Anlagen, die weniger als 65 Prozent eines Referenzertrages bringen, komplett aus der Vergütungsregelung herausfallen. Binnenlandanlagen bleiben nun jedoch unberührt, während im Gegenzug für Top-Standorte nach einigen Betriebsjahren die Vergütung durch eine stärkere Degression reduziert wird.

Bedienen will man auch die Biomasse-Branche und die damit eng verbundene Landwirtschaft. Denn Biogas- und andere Biomasse-Kraftwerke erhalten auch künftig ihre Einspeisevergütungen für 20 Jahre garantiert – im letzten Entwurf des EEG waren nur 15 Jahre angesetzt. Zudem wird es bei Verwendung nachwachsender Rohstoffe (Holz etwa) einen Bonus von mindestens 4,5 Cent je Kilowattstunde geben. Damit wird Landwirten ermöglicht, auf Stilllegungsflächen Pflanzen für die energetische Nutzung anzubauen. Da man bei diesem Aufschlag speziell die Landwirtschaft im Auge hat und nicht so sehr an großindustrielle Biomasse-Kraftwerke denkt, wird dieser Bonus nur für Anlagen bis 5 Megawatt bezahlt. Das Gesetz soll am kommenden Freitag im Bundestag beschlossen werden.