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Archiv-Artikel

Freibadtod erneut vor Gericht

Von KOK

DORTMUND taz ■ Die Eltern des im vergangenen Sommer in einem Dortmunder Freibad tödlich verunglückten Jungen haben Schadensersatzklage eingereicht. Gegen die ehemalige Betreibergesellschaft, die Dortmunder „Bad und Sport GmbH“ sollen Ansprüche in Höhe von 100.000 Euro durchgesetzt werden.

Der Anwalt der Eltern hat den Geschäftsführer und zwei Bedienstete des Freibades auf diese Summe verklagt. Der Geschäftsführer der Bad und Sport GmbH, Michael Libor, war im Strafprozess wegen des Todes des Jungen freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hat gegen dieses Urteil mittlerweile Berufung eingelegt. Der Junge war im vergangenen Sommer ertrunken, weil ein Wassertauscher des Deusener Freibades das Bein des Jungen angesaugt hatte und nicht mehr freigab. Zeugen des tödlichen Unfalls hatten anschließend davon berichtet, dass die Bediensteten des Freibades nur zögerlich reagiert hätten. KOK