: Ullstein darf nicht zu Bertelsmann
BONN rtr/taz ■ Das Bundeskartellamt hält die Übernahme der Springer-Buchverlagsgruppe Ullstein Heyne List durch die Bertelsmann-Tochter Random House nach einer vorläufigen Beurteilung für nicht genehmigungsfähig. In der angemeldeten Form führe die Übernahme zu einer marktbeherrschenden Stellung von Bertelsmann auf dem Markt für deutschsprachige Taschenbücher, teilte das Bundeskartellamt gestern mit. Der Gütersloher Konzern würde einen Marktanteil von fast 40 Prozent erlangen, mehr als doppelt so viel wie der nachfolgende Wettbewerber, die Verlagsgruppe Holtzbrinck. Die Abmahnung sei allerdings noch keine endgültige Entscheidung, so Kartellamtschef Ulf Böge, beide Unternehmen könnten nun bis zum 5. Juni Stellung nehmen. Random House, auch in den USA der mit Abstand größte Buchverlag, soll Nachbesserungen allerdings ablehnen und sich bereits auf den Klageweg eingerichtet haben.